Müssen Küchenschränke vom Mieter entsorgt werden, die vom Vermieter noch zu Ostzeiten stammen?
Wegen Sterbefall muss eine Wohnung geräumt werden, die 1977 bezogen wurde. Es liegt noch ein DDR-Mietsvetrag zugrunde. Es handelt sich u.a. um eine Küche mit sogenannter Durchreiche. Zur Küche gehören bzw. gehörten noch ein Ofen, 1 Hängeschrank und 2 kleine Beistellschränke. Bis auf den Ofen und der Durchreiche müssen nun die anderen Schrankteile durch mich entfernt werden. Da war ich schon überrascht! Der jetzige Vermieter behauptet, dass die Teile schon lange abgeschrieben sind (das ist unstrittig) und somit in das Eigentum des Mieters übergegangen sind. Eine vertragliche Nachbesserung oder Info-Schreiben darüber liegt nicht vor. Ich glaube, dass da was nicht richtig läuft! Seit wann muss der Mieter ohne sein Erklären den Schrott vom Vermieter entsorgen??? Ich hatte ein Räumungsteam beauftragt, die Wohnung zu räumen, natürlich ohne die Schränke in der Küche, weil diese ja dem Vermieter gehören. Extra mit Zettel beklebt- "stehen lassen-Vermieter" . Nun meine Frage: muss ich die Schränke entfernen??? Wenn ja/ nein, bitte Rechtsgrundlage benennen (wenn möglich). Eilt-Termin der Abnahme am 26.02. danke
8 Antworten
Der Vermieter hat nicht recht. Es ist egal, ob die Möbel schon abgeschrieben sind. Es mag sein, dass sie für den Vermieter keinen Wert mehr haben. Aber er ist Eigentümer geblieben, egal was sie wert sind. Ein Eigentumsübergang würde voraussetzen, dass Mieter und Vermieter einen Vertrag schließen, in dem sie sich darüber einig sind, dass das Eigentum auf den Mieter übergehen soll. Das hat offensichtlich nicht statt gefunden.
Deshalb kannst Du alle Gegenstände, die laut Mietvertrag dem Vermieter gehören, drin lassen. Der Vermieter muss die selber entsorgen.
Wenn die Einbauteile dem Mieter gehören, dann sind sie vom Mieter zu entfernen. Wenn die Wohnung teilmöbeliert (mit Kücheneinrichtung) vermietet wurde , dann nicht
Was genau steht denn im Mietvertrag? Wenn die Küche explizit mitangemietet wurde, ist auch der Vermieter für die Entsorgung zuständig.
Scheint so, als wollte der Vermieter sich die Kosten für die Entsorgung sparen. Küche wurde komplett angemietet, ergo trägt der Vermieter auch die Kosten.
Auch zu DDR-Zeiten dürfte es schriftliche Mietverträge gegeben haben. Wenn jetzt du keinen finden konntest, so müsste zumindest der Vermieter ein Exemplar haben.
Davon kann man ausgehen
Für Einbauschränke (u.a. Durchreiche) mussten die Mieter Miete bezahlen. Das fiel dann nach langer Zeit weg. Trotzdem gehörten die Möbel noch dem Vermieter. Also muss er für die Räumung dieser Möbel sorgen und das auch bezahlenf
edit..
Was im MV steht, keine Ahnung. Ich habe keinen mehr gefunden. Ich weiß nur, dass diese Schränke bereits beim Einzug Bestandteil der Küche waren.