Müssen Küchenschränke vom Mieter entsorgt werden, die vom Vermieter noch zu Ostzeiten stammen?

8 Antworten

Der Vermieter hat nicht recht. Es ist egal, ob die Möbel schon abgeschrieben sind. Es mag sein, dass sie für den Vermieter keinen Wert mehr haben. Aber er ist Eigentümer geblieben, egal was sie wert sind. Ein Eigentumsübergang würde voraussetzen, dass Mieter und Vermieter einen Vertrag schließen, in dem sie sich darüber einig sind, dass das Eigentum auf den Mieter übergehen soll. Das hat offensichtlich nicht statt gefunden.

Deshalb kannst Du alle Gegenstände, die laut Mietvertrag dem Vermieter gehören, drin lassen. Der Vermieter muss die selber entsorgen.

Wenn die Einbauteile dem Mieter gehören, dann sind sie vom Mieter zu entfernen. Wenn die Wohnung teilmöbeliert (mit Kücheneinrichtung) vermietet wurde , dann nicht

Was genau steht denn im Mietvertrag? Wenn die Küche explizit mitangemietet wurde, ist auch der Vermieter für die Entsorgung zuständig.

Weissmanu 
Beitragsersteller
 25.02.2014, 11:42

Was im MV steht, keine Ahnung. Ich habe keinen mehr gefunden. Ich weiß nur, dass diese Schränke bereits beim Einzug Bestandteil der Küche waren.

francis1505  25.02.2014, 11:59
@Weissmanu

Scheint so, als wollte der Vermieter sich die Kosten für die Entsorgung sparen. Küche wurde komplett angemietet, ergo trägt der Vermieter auch die Kosten.

francis1505  25.02.2014, 12:02
@Weissmanu

Auch zu DDR-Zeiten dürfte es schriftliche Mietverträge gegeben haben. Wenn jetzt du keinen finden konntest, so müsste zumindest der Vermieter ein Exemplar haben.

Weissmanu 
Beitragsersteller
 25.02.2014, 11:42

Davon kann man ausgehen

Für Einbauschränke (u.a. Durchreiche) mussten die Mieter Miete bezahlen. Das fiel dann nach langer Zeit weg. Trotzdem gehörten die Möbel noch dem Vermieter. Also muss er für die Räumung dieser Möbel sorgen und das auch bezahlenf

edit..