Zwang Wasseranschluss gewähren?
Folgender Sachverhalt liegt zugrunde: Der ehemalige Eigentümer hatte ein großes Grundstück. Da er es nicht in einem verkauft bekommen hat, hat er es in 3 Teile teilen lassen. Jeweils eine Doppelhaushälfte und ein unbebautes Grundstück. Das unbebaute Grundstück soll nun bebaut werden. Einen Wasseranschluss gibt es da bislang nicht. Muss ich als Eigentümer den Käufern des unbebauten Grundstücks gewähren, dass sie ihren Wasseranschluss an unseren anschließen?
Das wäre für die Käufer zwar die einfachste Variante, aber da bin ich dagegen. Sie hätten noch die Möglichkeit mit einer Pumpe es in die Verbindung auf der anderen Seite anzuschließen.
Bitte nur sichere Antworten und keine "es könnte sein" oder so..
3 Antworten
am besten fragst du zur sicherheit bei deinem wasserversorger nach.
eine verbindliche antwort ist hier leider nicht möglich, da man die örtlichen gegebenheiten nicht kennt. generell ist es so, dass grundstücke, welche durch die eigentumsverhältnisse getrennt sind, separate trinkwasserhausanschlüsse erhalten.
bedeutet: einfach an deinen anschluss anschließen ist nicht ;-) sofern er nur eure haushälfte versorgt. versorgt dieser beide doppelhaushälften, dann ist es aber schon wieder eine versorgungsleitung und ein anschluss wäre möglich.
das ist aber je nach satzung geregelt. dir grundlegenden bestimmungen findest du hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/avbwasserv/
lange rede, kurzer sinn: ist ein anschluss des neuen grundstückes an die öffentliche wasserversorgung möglich, ohne dein grundstück zu queren oder zu nutzen, dann muss das grundstück auch auf diesem weg erschlossen werden.
funktioniert ein anschluss nur über euer grundstück, dann kann es bis zu einer duldungsverfügung kommen, falls ihr euch weigert. aber auch hier wäre eigentlich ein extra anschluss nötig.
ist eine benutzung eures grundstückes unumgänglich, so sollte man die leitungsrechte notariell eintragen lassen. die kosten hat der verursacher zu übernehmen.
ich hoffe ich habe dich nicht zu sehr verwirrt. deswegen meine rat: zu viele unbekannte faktoren, also einfach mal bei wasserversorger nachfragen wie die gegebenheiten sind.
dankeschön ;-)
M.W. erfolgt die Einspeisung immer senkrecht zum Straßenverlauf und hin zu dem jeweiligen Grundstück. Endet die Leitung vor eurem Haus, so muss sie der Versorger entsprechend in der Straße fortführen und einen Abzweig zum neuen Grundstück schaffen.
Macht ja auch Sinn, da man sonst nie einzelne Grundstücke absperren könnte, ohne dass andere Grundstücke mitbetroffen wären.
der Wasseranschluss befindet sich ganz sicher außerhalb deines Hauses, somit hast du mit der Sache dich nichts zu tun