Zuzahlungsbefreiung bei einmaliger Auszahlung eines Erbes?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, Es zählen nur Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des Versicherten. Die Einkommenarten werden beim Antrag einzeln abgefragt und da kommen Erbschaften schlicht nicht vor. Das Vermögen spielt überignen auch keine Rolle.

Die Zuzahlungsbefreiung ist ja keine Sozialleistung wie etwa Harz 4.

Angeben: Ja

Anrechnung: Kann man so nicht beantworten, kommt auf die Summe, Dein Einkommen und Vermögen an. Stichwort Schonvermögen