Wie lange dauert die Auszahlung des Erbes?
Wie lange dauert es ungefähr noch bis einem das Erbe ausgezahlt wird, nachdem man bereits das Eröffnungsprotokoll erhalten hat?
5 Antworten
Das ist davon abhängig, in welcher Form das Erbe vorliegt. Bei Veräußerung von Immobilien um den Erben zu bedienen, kann es etwas dauern!
Bei Bausparverträgen und Girokonten kann ich aus Erfahrung sagen, dass bei Vorlage des Erbscheins, bzw. des Testaments innerhalb von zwei bis drei Wochen ausgezahlt wird.
Hallo,
hat man dich darüber benachrichtiigt, daß du dein Pflichtteil bekommst?
Wenn ein Haus, z.B. verkauft werden mußt, dann mußt du warten bis die Transaktion abgeschlossen ist.
Der Alleinerbe muß/kann dich auszahlen. Von wem hast du eine diesbezügliche Benachrichtigung bekommen?
Hast du überhaupt signalisiert, daß du das Erbe annimmst?
Emmy
Das alles reicht nicht aus! Du mußt wissen, woraus das Erbe besteht. Also ruf die Frau des Bruders deines Vaters (also deines Onkels) und frag mal bei welchem Notar das Testament hinterlegt war, oder ob das Testament beim Nachlaßgericht hinterlegt war. Notar oder Nachlaßgericht können dir Auskunft über den Umfang des Erbes geben, allerdings mußt du dies wahrscheinlich über einen Anwalt machen.
Ich habe nur das Eröffnungsprotokoll erhalten und 'Verfügung von Todes wegen'. Da steht dann drin das sie ihren Sohn zu ihrem Alleinerben einsetzt.
Das Gericht zahlt kein Erbe aus. Das musst du schon selbst in die Hand nehmen ubd sollte tatsächlich nur ein Pflichtteilsanspruch bestehen, diesen gegenüber den Erben geltend machen.
Wenn dein letzter Post korrekt ist, dann bist du nicht Erbe sondern nur Pflichtteilsberechtigter. Du musst also den Anspruch gegenüber dem Alleinerben erstmal geltend machen
Auch der Betrag ihres reinen Vermögens steht dort drin!
Vor allem muss man davor erstmal erfahren, wie hoch (in Euro - nicht in Prozent) der Pflichtteil denn ist! Denn einklagen kann man nur einen konkreten Betrag
In dem du den Erben aufforderst, dir deinen Pflichtteil auszuzahlen....wenn man sich einig ist, dann ist das einfach. Macht er es nicht freiwillig, dann wird es schwieriger
Ja, das heißt, man muß es mit einem Anwalt einklagen! Achte dabei darauf, wie hoch das Honorar hiefur wird. Honorare muß man am besten vorher vereinbaren. Es gibt auch eine Gebührenordnung, welche nach Streitwert bemessen ist, wonach man sich erkundigen kann.
Emmy
Das mache ich wie?
würde mal 4-6 wochen je nach Gericht, Anwalt usw sagen .
Es geht hier ausschließlich um ihr reines Vermögen in Geldform.
Das kann man doch überhaupt nicht sagen! Wenn eine Immobilie dabei ist, muss die eventuell erst mal verkauft werden. Auch das Auflösen anderer Werte kann Jahre dauern.
Wenn man den Pflichtteil einklagen muss können ebenfals Jahre vergehen
Und ich wurde auch angerufen, und die Frau vom Bruder meines Vaters meinte bereits ich würde erben.