Kann ich mein Erbe auf Hartz 4 Konto überweisen lassen?
Ich bekomme in den nächsten Wochen das Erbe meiner verstorbenen Mutter ausgezahlt, jedoch bin ich noch Schüler und habe mir deshalb noch kein eigenes Konto angelegt. Deshalb habe ich als Bankverbindung die Daten meiner Freundin angegeben, dessen Eltern Hartz 4 beziehen. Meine Freundin macht gerade auch noch ihre Schule weiter. Meine Frage ist nun ob mir Abzüge drohen, die Eltern meiner Freundin Hartz 4 beziehen und das Amt bei soviel Geld Abzüge vornimmt.
12 Antworten
Geh bitte dringend zur Bank, eröffne ein eigenes Konto und lass dir das Geld dorthin überweisen.
A) Keiner kann dir sagen, o das mit deiner Praline noch ewig hält. Freundin weg, Geld weg
B) Das Hartz-Amt wird wissen wollen, woher die Kohle kommt
c) Wenn deren Konto im Dispo ist, könnte es eine gute Gelegenheit für deren Bank sein, den Dispo etwas zu senken und dann sind deine Taler auch weg
D) Noch rund 2.145.014 andere Gründe und es gibt nicht einen Grund, ein für dich als Schüler, kostenloses Girokonto zu eröffnen.
Also, ab zur Bank.
Zum Tot deiner Mutter möchte ich dir mein Mitgefühl aussprechen, scheinbar starb sie viel zu früh.
Danke für die vielen netten Bewertungen und "Danke" :-)
Zunächstmal erben sie nicht nur das Geld, sondern auch das Konto der Mutter. Gegebenfalls allerdings in einer Erbengemeinschaft. Sind sie Alleinerbe, ist es relativ einfach, dann können sie das Konto einfach weiterführen. Es wird dann nur der Name geändert und die Karten neu ausgegeben. Bei mehreren Erben ist es natürlichs sinnvoll, das sie selbst ein Konto eröffnen.
Meine Frage ist nun ob mir Abzüge drohen,
Nein, aber den Eltern deiner Freundin droht Ärger. Es besteht die Gefahr, das die Arge ihnen einfach das Harz 4 streicht. Natürlich können sie dann dagegen klagen und bekommen am Ende wahrscheinlich auch Recht, es ist aber ein Sinnloses "looking for trouble".
Bist Du von allen guten Geistern verlassen, wie kann man nur auf so eine verrückte Idee kommen? Man kann gar nicht alle Probleme aufzählen, die sich daraus ergeben könnten und was da möglicherweise alles "droht".
Ganz nebenbei ist so etwas auch gar nicht zulässig, da jeder bei Kontoeröffnung unterschreibt, dass er das Konto nur für eigene Zwecke verwendet.
Was versprichst Du Dir denn davon und von wem ist diese skurrile Idee?
Eröffne sofort ein eigenes Konto und lass die Bankdaten Deiner Freundin da raus.
Lebst Du mit dieser Freundin und deren Eltern in einer BG so stellt dieses Erbe anrechnungsfähiges Einkommen dar.
es ist egal welches konto du angibst.. wenn du ein eigenes angibst dann will das amt das du davon zuerst lebst und streicht es dir die bezüge komplett.. wenn du es bei deiner freundin ihren eltern aufs konto tust bekommen die alle bezüge gestrichen..
klar wenn du es heimlich irgendwie machst geht das.. aber dann ist es betrug..und wenn es das amt mitbekommt musst du alles zurück zahlen..