Dachrinnenmontage. Wie weit darf eine Blechkonstruktion die am Dachrand angebracht wird, ins Nachbargrundstück reichen?
`Folgender Sachverhalt. Ein in die Jahre gekommenens Lagergebäude mit Flachdach wird an der Seite zum Nachbarn hin verputzt. Das Gebäude steht genau auf der Grenze. Nun soll die Dachentwässerung erneuert werden. D. h. es ist eine Dachrinne vorhanden, die auf dem Dach in unmittelbarer Nähe an der Aussenkante des Gebäudes verläuft.. Also eine Rinne in die das Dachwasser fliesst und das Regenwasser dann am Ende des Gebäudes über ein Fallrohr abgeleitet wird. Derzeit ist eine Blechverkleidung entlang des Gebäudes vorhanden, die etwa 3 cm übersteht. Durch den Aufputz der derzeit angebracht wird, verschwindet praktisch der vorhandene Überstand der Blechverkleidung, sodass alles bündig wird. Regenwasser, welches dann abtropft, wird die verputzte Fläche dann herablaufen, da keine Tropfkante mehr vorhanden ist. Nun will der Nachbar eine Blechkonstruktion herstellen lassen, die dann als Tropfkante dient, also einige Zentimeter in das Nachbargrundstück reicht. Muss der Nachbar diesen Überstand der in sein Grundstück reicht, zulassen ? Oder muss eine Konstruktion gewählt werden, die einen solchen Überstand vermeidet ? Wer hat einen fachkompetenten Vorschlag ? .
2 Antworten
der Nachbar muss keinen Überbau auf sein Grundstück tolerieren, man kann aber sein schriftliches Einverständniss einholen.