Wie wiet der Dachrinnenüberstand zum Nachbargrundstück sein?
Eine Hallenwand die an ein Grundstück grenzt, wurde neu verputzt. Der Aussenputz ist nun bündig mit der Abkantung der Regenrinne, die entlang des Gebäudes verläuft. Wenn es nun regnet, dann läuft das Regenwasser wegen fehlenden Überstandes der Abkantung ann der neu verputzte Fläche herunter. Frage: Die Dachrinne soll nun auuch erneuert werden. Muss der Nachbar einen Überstand einer neuen Rinnenkonstruktion zulassen ? Wenn ja, wie weit darf dieser Überstand sein, der dann quasi in der Flucht auf das Nachbargrundstück reicht. Es gäbe technisch auch eine andere Möglichkeit der Rinnenkonstruktion. Kann das der Nachbar verlangen , damit kein Überstand entsteht ?
3 Antworten
Eine Überbauung der Grundstücksgrenze ist grundsätzlich nicht zulässig.
Anspruch auf Beseitigung gem. § 823 I, 1004 BGB kann hier greifen.
Nach § 912 Abs. 1 BGB muss ein Nachbar einen Überbau (wozu auch ein Dachüberstand gehört) dulden, wenn er seiner Errichtung nicht sofort widersprochen hat.
Da die alte Dachrinne keinen Überstand hatte, muss auch kein Überbau geduldet werden.
Er muß nicht.
Aber wie wär's denn, wenn man erst mal mit ihm reden täte?
Kommt es zu einer Einigung, sollte die schriftlich in einem Vertrag fixiert werden.
Nicht das es 5 Jahre später zu Grenzstreitigkeiten kommt.
Ja, das darf der Nachbar verlangen!
Grenze ist Grenze- nicht nur am Boden, sondern auch darüber hinaus!
Stell dir vir, der Nachbar will auch ne Halle bauen ... auf seinem grundstück
Da wäre die Dachrinne im Weg
Es gäbe aber die Option, das der Nachbar mit der überstehenden Dachrinne dem anderen Nachbarn mit dem Grundstück diesen 15-20cm grundstücjsstreifen abkauft... wird die teuerste Lösung, aber juristisch sauberste ...