Entschädigung für Stromkabel auf dem Grundstück
Der lokale Energieversorger plant, ein Kabel über unser Grundstück zu verlegen, um dieses dann an einen auch auf unserem Grundstück stehenden Mast anzuschließen, von dem aus die Leitung überirdisch weitergeht.
Nun wurde uns als Entschädigung pro Meter 0,77 € angeboten.
Wir müssen aber hierfür eine Dienstbarkeit über den Notar ins Grundbuch auf unser Flurstück eintragen lassen. Hieraus entsteht doch wohl ein Wertverlust des Grundstücks, oder?
Die Länge der geplanten Leitung wird mit 100 m angegeben, so daß man uns 77,00 € anbietet. Alles fertig zum Unterschreiben, ab zum Notar (Kosten hierfür übernimmt natürlich der Versorger) und fertig ist die Laube.
Wir selbst gewinnen durch das Kabel keinen Vorteil, da unser Grundstück erschlossen ist.
Nun meine Frage:
Ist eine Entschädigung in dieser Höhe angemessen?
Kann man sich mit denen vielleicht auf einen anderen Deal einigen? Wir brauchen nämlich noch einen zweiten Hausanschluß. Wäre es einen Versuch wert, diesen als Gegenleistung für die Kabelverlegung einzubringen?
Der Nachbar hat die Verlegung auf seinem Grund erfolgreich verweigert. Das werden wir nicht können, weil die nun mal an den Mast ranmüssen, der schon auf unserem Grundstück steht.
Wer hat hier Erfahrung?
6 Antworten
Der Preis richtet sich danach, ob ihr auf irgendwelche Rechte verzichten müsst, die ihr eigentlich habt. Wenn Ihr z.B. nach Bebauungsplan 5 Geschosse bauen dürftet, jetzt aber nur noch 3 möglich sind, ist Euch ein Schaden entstanden, der ausgeglichen werden muss.
Also solltetr ihr prüfen, was ihr wegen der Leitung in ihren Schutzabständen nicht mehr machen dürft oder könnet (Bauen- Pflanzen - Feiern - Funk empfangen - Emissionen - Optik - Blitzschutz - Wartungsarbeiten etc.) und danach Forderungen stellen. Wenn die begründet sind könnt ihr sie durchsetzen.
Der Ausgangswert ist immer der Bodenrichtwert; den erfahrt ihr von der Geschäftsstrelle Eures Gutachterausschusses bei der Kreisverwaltung oder dem Katasteramt.
Mach einen Deal mit dem Stromanbieter über den zweiten Stromanschluß.
wenn ich das richtig verstehe, will der stromanbieter euch 77€ gesamt an entschädigung zahlen. angesichts der Tatsache, wie das Grundstück genutzt wird, denkle ich wird es schwierig gerichtlich mehr raus zu schlagen. aber so wie ich die Lage einschätze, wird der energieversorger, wenn du versprichst dich nicht weiter quer zu stellen, so viel entgeggenkommen zeigen, dir einen 2. Anschluss auf seine Kosten zu setzen...
wenn nicht, würde ich darüber nachdenken, die 80 Meter (sofern möglich) selbst zu überbrücken. sprich einen Graben zu ziehen und Erdkabel zu legen. das dürfte preiswerter sein, wie ein 2. Zählerkasten samt der errichtungsgebühren für den Anschluss...
lg, Anna
wo ist das Problem mit dem 100 Ampere Anschluss? der lässt sich doch bestimmt auf 160 A erweitern, dann kann man im ungezählten Bereich mit einem satz 63A Sicherungen abzweigen, durch einen seperaten Zähler gehen und gut ist...
dazu bedarf es nur der genehmigung durch den energieversorger. the rest is up to you
lg, Anna
wo ist das Problem mit dem 100 Ampere Anschluss? der lässt sich doch bestimmt auf 160 A erweitern,
In der Endausbaustufe sind 6 Ferienwohnungen, eine Sauna und 20 Wohnmobilstellplätze geplant. Da werden auch 160 A kaum reichen.
dann kann man im ungezählten Bereich mit einem satz 63A Sicherungen abzweigen,
Das verstehe ich leider gar nicht. Was ist ein ungezählter Bereich? Warum gerade 63 A? Wie groß ist ein Satz?
Dieser Preis ist "recht" hoch. Pro Meter wurden meinem Onkel 0,10 € bezahlt für Acker. Er wollte es nicht verkaufen, dann kam die sache vor Gericht und er musste es verkaufen. Das war aber eine Eisenbahnstrecke. Wohnt ihr in diesem Gebiet oder ist es "nur " Wiese?
Das ist z.Z. noch Acker, wird aber als Gartenland, Streuobstwiese und teilweise für einen Wohnmobilstellplatz genutzt werden.
Wir selbst werden in einem ca. 80 m entfernten Haus wohnen.
Hallo Realsausi2,
es kommt auf das persönliche Empfinden an, ob die 77€ ein angemessener Betrag ist. Meiner Meinung nach ist dieser zu niedrig, jedoch hängt es selbstverständlich auch von der finanziellen Situation und der Lage des Hauses bzw. des Grundstückes ab.
Fragen kann man immer, jedoch weiß ich natürlich nicht, ob sich der Anbieter darauf einlässt. Bei solch einer niedrigen Abfindung würde ich natürlich drauf bestehen jedoch ist es jedem selbst überlassen.
Eigene Erfahrung in diesem Bereich habe ich noch keine gemacht, bin jedoch, um ehrlich zu sein, auch froh drüber, keinen Strommast bei mir auf dem Grundstück oder in der Nähe zu haben.
Liebe Grüße User2305
ob die 77€ ein angemessener Betrag ist
Die Vorbesitzer haben schonmal 3000,00 € kassiert für die alte Trasse. Das waren auch nicht mehr als 200 m.
Danke für Deine Antwort.
Aber da liegt wohl ein Mißverständnis vor.
Wir werden an das neu zu verlelgende Kabel nicht angeschlossen. Unsere Gebäude haben einen 100 A Hausanschluß.
Wir werden aber auf einem Teil des Geländes einen Wohnmobilstellplatz einrichten mit ca. 20 Stellplätzen. Hierfür reicht der vorhandene Hausanschluß nicht aus. Außerdem soll der Verbrauch der gewerblichen Nutzung getrennt erfaßt werden.
Wir werden das nicht vor Gericht bringen, wollen aber die Möglichkeiten, die uns die Umstände bieten, zu unseren Gunsten ausschöpfen.