Zuständigkeit Wartung Gastherme

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Wartungsmaßnahmen werden umgelegt, deshalb ist es richtig, dass sie in den Nebenkosten enthalten sind. I.d.R. wird der Wartungsauftrag vom Vermieter erteilt. Entstehen Reparaturkosten, zahlt sie der Vermieter, sind demnach nicht umlegbar. Wurde die Wartung vernachlässigt, setze Dich mit ihm in Verbindung.

Es gibt Wartungsverträge, wo die beauftragte Fa. sich turnusmäßig selber kümmert.

KlausMaria 
Beitragsersteller
 05.04.2015, 09:51

Die Sanitärfirma war heute Morgen schon da und hat das Teil wieder ans Laufen bekommen, es war irgendwas verstopft. Als ich dann nach der Wartung fragte sagte mir der Herr nur " den Auftrag muss der Vermieter erteilen da haben sie nichts mit zu tun" mal sehen wann die Verwaltung jetzt in die Pötte kommt.

douschka  07.04.2015, 23:41
@KlausMaria

Danke für den Stern. LG

Wenn ihr 1 Gastherme für mehrere Wohnungen habt, dann muss der Vermieter beauftragen. Aber vermutlich meinst du eine Therme in eurer Wohnung. Bei "unserem" vermieteten Haus beauftragt der Vermieter und der Schornsteinfeger o.ä. schickt dann Postkarten mit dem Termin an die Mieter. Haben die keine Zeit, machen die selbständig einen neuen Termin aus.

Aber man kann ja auch reden und dies abklären. Generell, würde ich sagen, ist der Eigentümer/Verwalter dafür zuständig.