Muß der Mieter die jährliche Wartung der Gastherme bezahlen?
6 Antworten
Muß der Mieter die jährliche Wartung der Gastherme bezahlen?
Insofern vereinbart, ist das so. Das bedeutet nicht, dass er dieses zu beauftragen hat. Das sollten Vermieter besser selbst mit einem Dienstleister vereinbaren um tatsächlich die turnusmäßige Wartung auch garantiert erledigt zu bekommen. Er (der Vermieter) ist schließlich für die einwandfreie Funktion des Gerätes verantwortlich.
In der Regel werden dann die Wartungskosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung vom Mieter eingefordert, zumal diese Kosten Heiznebenkosten sind und damit mit den Heizkosten ohne separate Vereinbarung abgerechnet werden dürfen.
Nix legal.
Ja und für die Reparaturen ist der Vermieter zuständig.
http://www.immobilienscout24.at/ratgeber/mietrecht-oesterreich/therme/thermenwartung.html
Die jährliche Wartung der Heizungsanlage hat gemäß Mietvertrag der Mieter zu bezahlen.
Die Instandhaltung und Reparaturen obliegen dem Vermieter.
Die jährliche Wartung der Heizungsanlage hat gemäß Mietvertrag der Mieter zu bezahlen.
Wenn es denn im Mietvertrag vereinbart ist.
Wenn das ganze korrekt im Mietvertrag aufgeführt ist dann ja. Die Wartung der Gasterme sind umlagefähige kosten da sie zu den Betriebskosten gehören.
Das kommt auf die Nebenkosten.
Deshalb kann man sich auch die Firma selber suchen.
Falsch, man kann sich nur dann die Firma selber suchen, wenn das mietvertraglich vereinbart ist. Nie mehr werde ich mich als Vermieter darauf verlassen, dass Mieter sich selbst um die Wartung der Heizung bzw. der Thermen kümmern. Mietvertraglich wird dabei nur geregelt, dass der Mieter die Kosten trägt, nicht aber, dass er sich selbst darum kümmert.
Wenn ich schon bezahle,möchte ich zumindest mitentscheiden,welche Firma.
Sofern es sich um eine Kombitherme in der Wohnung des Mieters handelt, drückt man als Vermieter stets dem Mieter die Verantwortung samt Kosten für die jährliche Wartung völlig legal auf´s Auge!