Wer zahlt Reperatur von Gasheizung? Mieter/Vermieter?
Hallo!
Ich habe in meiner Mietwohnung eine Gasetagenheizung. Für die jährliche Wartung bin laut Mietvertrag ich als Mieter zuständig. Nun ist die Wartung langsam wieder fällig und pünktlich dazu scheint etwas undicht zu werden, es tropft.
Nun meine Frage: Wer zahlt? Klar, die Wartung zahle ich. Aber wer zahlt z.B. wenn hier eine Reperatur nötig ist / Austausch defekter Teile die über die Wartung hinausgehen? Auch ich? Oder muss das der Vermieter zahlen?
Danke!
3 Antworten
Hallo,
ich bin selber Vermieter und bin ein bisschen verwundert! ich weiss das ich als Vermieter zuständig bin auch wenn es anders im Mietvertrag stehen sollte. Vielleicht hat sich was geändert und würde Ihnen raten den Mieterbund zu fragen!
Reparatur der Heizungsanlage ist allein Sache des Vermieters. Und in vollem Umfang.
Informiere also den Vermieter über den Defekt und untersteh Dich die Reparatur selbst in Auftrag zu geben.
Übrigens ist es nicht Sache des Mieters die Wartung zu beauftragen oder gar einen Wartungsvertrag abzuschließen. Der Mieter hat lediglich, sofern vertraglich vereinbart, die Kostender Wartung zu tragen.
Sollte im Mietvertrag stehen wer was zu zahlen hat! bei uns ist das so das Der Vermiter für die Heizung zahlt auch wenn eine Durchsicht an steht !
bei uns ist das so das Der Vermiter für die Heizung zahlt
Und zusammen mit den anderen Kosten der Heizungsanlage auf Dich und die anderen Mieter "abwälzt".