Zuschläge Mehrarbeit, Samstagsarbeit etc-> wie wird es berechnet, bzw abgerechnet?
Hallo,
ich habe mal eine Frage zum Arbeitsvertrag/ Abrechnung! Angenommen im Vertrag steht folgendes: Die Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit werden ausgezahlt und wie folgt festgelegt: -Überstunde 1 bis 2, +25Prozent, -Überstunde ab 3, +50Prozent, -Stunden samstags,+50Prozent etc pp..... Und Person A arbeitet am Samstag zB 12 Stunden. Davon sind ja nun 4 Überstunden. Bedeutet dies, dass Person A 12Std a 50% (Samstagszuschlag) plus 2Std a 25% (Überstunde 1 und 2) plus 2Std a 50% zusteht oder wird das lediglich einmal mit 12x a 50% berechnet für die Samstagsarbeit?! Weiß dies jemand?
3 Antworten
In eurem Vertrag steht Sonn- und Feiertage, der Samstag gehört da nicht mit hinein, er gilt in vielen Branchen als Arbeitstag. Hier werden also nur die 4 Überstunden berechnet und das auch nur, wenn es dafür nicht innerhalb der Woche einen Zeitausgleich gibt. Es wäre denn, aber dass hast Du nicht geschrieben, es waren 12 Stunden Nachtarbeit, dann stellt sich die Berechnung so dar, wie Du es aufgeführt hast.
Also bei uns in der Firma ist es so geregelt, dass man immer nur den höchsten Prozentsatz erhält, wenn mehrere Sätze zusammen kommen. Also Sonntags nur 50% und keine 75, weil es ja eigentlich auch überzeiten sind. Und Feiertags sind es dann auch nur 100%. Erhält man übrigens nur die Überzeit werden die versteuert. Wärend ja Nacht-, Sonn- und Feiertage steuerfrei sind. Zumindest bis jetzt noch. Fragt sich wann die Regierung auf den Trichter kommt das auch noch zu versteuern.
Es werden in diesem Fall nur die 50% Samstagszuschläge gezahlt (immer der höchste!!!)