Dürfen Plus Stunden gelöscht werden und Minus Stunden nicht?
Guten Morgen Zusammen,
wir haben auf der Arbeit eine elektronische Zeiterfassung mit Karte, wo wir uns immer ein und aus stempel (Raucherpausen und Mittagspause werden auch gestempelt). Ich hatte jetzt auf der Stempeluhr eine Stunden im Plus die ich angesammelt habe. Diese wurden nun gelöscht und die Zeit auf Null gesetzt, ein Ausgleich bekommen wir dafür nicht. Nun hatte ich in einem Monat Minusstunden, die natürlich nicht gelöscht worden sind, die habe ich auch brav nach gearbeitet. Es kann doch nicht zulässig sein Plus zu löschen und Minus stehen zu lassen. Auf allen Mitarbeitern schenkt man ja der Firma auch genügend. Sogar die Überstunden die angeordnet wurden (Samstagsarbeit) wurde auch einfach gelöscht! Ist das alles so rechtens, bitte um Rat und wenn es geht mit §.
Ich möchte mir dies nicht gefallen lassen wenn das einfach so gelöscht wird habe ich kein Recht und kann es nicht beweisen, da wir auch keinen Ausdruck erhalten, aber wenn Minus auf der Anzeige steht bleibt es stehen und der Arbeitgeber hat dann das Recht zu sagen dies nachzuarbeiten!!
Vielen Dank im Voraus
7 Antworten
Nein das ist nicht rechtens. Dafür sind Zeiterfassung ja gedacht um nachhalten zu können was gearbeitet wurde. Plus Stunden entweder abfeiern oder auszahlen lassen. Ich würde mich an den Betriebsrat wenden.
Die Geschichte mit den Arbeitszeitkonten ist schon eine unsägliche, doch erbrachte Arbeitsleistungen nicht zu entgelten, das wurde mit der Sklaverei abgeschafft!
Selbstverständlich muss der Arbeitgeber keine Pausen bezahlen, aber vertragliche und Überstunden sind zu entgelten. Es wird sogar noch schöner, wenn Dein Arbeitgeber nur 2 Stunden Arbeit für Dich hat und Du Deine Arbeitsleistung vertragsgemäß , z.B. 8 Std. anbietest, muss er die 6 Leerlaufstunden dennoch entgelten. Es ist nicht Dein Verschulden, wenn er keine Arbeitsaufträge hat.
Ergo: Gespräch, Betriebsrat, Anwalt, Gericht, so schaut die Verfahrernskette aus. ;O)
Wenn in Deinem Arbeitsvertrag sowas steht wie "Überstunden werden nicht bezahlt" geht das so. Dann ist aber auch keiner verpflichtet, welche zu machen, bzw. müsste man die abfeiern können. Und dazu müssen die ja auch erfasst werden.
Nicht falsch! Sonst müsste drin stehen, dass bei Bedarf "Mehrarbeit" erwartet wird.
Immer noch falsch! Wenn ich meinen Mitarbeitern mehr Arbeit abfordere, muss ich sie entgelten. Ein Zusatz "Überstunden werden nicht bezahlt" ist sittenwidrig, folglich nicht rechtsrelevant.
Meine Leutchen würden mir berechtigtermaßen Feuer unter dem Hintern machen, wenn ich so meinen Gewinn maximieren wollte!
Wie sieht es aus mit: "Überstunden werden mit dem Festgehalt abgegolten"? so dürfte das ganze nämlich schon funktionieren für den cheffe..
Das geht nur als selbständiger Subunternehmer. Als Angestellter muss ein Entgelt einem konkreten Stundenumfang zugeordnet sein. ;O)
ah ok, danke.. hab mich auch nochmal informiert.. man darf im Festgehalt 10% der monatlichen Gesamtstunden als Überstunden schon mitbezahlen..
plusstunden können bis zu einem gewissen grad weggenommen werden. da wird dann die pausenzeit abgezogen. doch komplett dürfen sie es nicht entfernen. am ende des rechnungszeitraumes wird dein kontostand auf nullgesetzt und plusstunden werden ausbezahlt, oder anderesweitig abgerechnet und minusstunden musst du nachholen.
aber das plusstunden einfach komplett weggehen und minusstunden nicht, dass ist nicht erlaubt, wende dich an den betriebsrat
den paragraphen kenn ich jetzt leider nicht
Unsere Pausenzeiten Zeiten werden täglich Abgezogen, dies wird über Nacht aktualisiert und am folgetag sieht man dann seine aktuelle Zeit.Ausgezahlt bekommen wir diese auch nicht und abbummel geht leider auch nicht, da die Stunden ja nicht regelmäßig auf Null gesetzt werden sondern nach Luste und Laune, dies wurde gestern bei allen Mitarbeitern gemacht, somit kann ich wie z.B. heute auf einen Freitag nicht mal 15 Minuten eher gehen, da ich dann am Monat Minus drauf stehen hätte und ich diese natürlich wieder nacharbeiten muss.
"ausgezalt bekommen wir diese auch nicht und abbummeln geht leider auch nicht"
das ist schwachsinn. der arbeitgeber ist dazu verpflichtet nach dem arbeitsschutzgesetzt zu handeln. ihr habt das recht auf ausgleich und die pflicht euer mindestmaß zu erfüllen. wenn der arbeitgeber diese stunden einfach streicht, so macht er sich strafbar
Ja das denke ich auch das er sich Strafbar macht und zu seinen gunsten handelt. Aber da wir keinen Monatlichen Ausdruck bekommen, steht man als Mitarbeiter blöde da, da man nichts in der Hand hat.
dann könnt ihr euch daraufhin berufen.
der arbeitgeber, bzw. die buchhandlung ist dazu verpflichtet euch einen ausdruck der überweißung auszuhändigen, damit dies mit den kontoauszügen verglichen werden kann, um zu sehen, das auch wirklich alles rechtens war
Eventuell findet sich in Deinem Arbeitsvertrag eine Klausel, welche besagt, daß eine bestimmte Menge Mehrarbeit durch das Grundgehalt abgegolten ist?
DAvon steht nichts im Vertrag, wäre ja evtl. auch OK aber wenn Plus immer auf Null gesetzt wird und Minus Stunden bleiben stehen geht ja auch nicht dann müssten diese auch auf Null gesetzt werden weil man ja vorher schon mal Plus gemacht hat.
Ein monatsüberschreitendes Aufrechnen ist korrekt, die einseitige Löschung rechtswidrig!
Falsch!