Dürfen Plus Stunden gelöscht werden und Minus Stunden nicht?

7 Antworten

Nein das ist nicht rechtens. Dafür sind Zeiterfassung ja gedacht um nachhalten zu können was gearbeitet wurde. Plus Stunden entweder abfeiern oder auszahlen lassen. Ich würde mich an den Betriebsrat wenden.

Die Geschichte mit den Arbeitszeitkonten ist schon eine unsägliche, doch erbrachte Arbeitsleistungen nicht zu entgelten, das wurde mit der Sklaverei abgeschafft!

Selbstverständlich muss der Arbeitgeber keine Pausen bezahlen, aber vertragliche und Überstunden sind zu entgelten. Es wird sogar noch schöner, wenn Dein Arbeitgeber nur 2 Stunden Arbeit für Dich hat und Du Deine Arbeitsleistung vertragsgemäß , z.B. 8 Std. anbietest, muss er die 6 Leerlaufstunden dennoch entgelten. Es ist nicht Dein Verschulden, wenn er keine Arbeitsaufträge hat.

Ergo: Gespräch, Betriebsrat, Anwalt, Gericht, so schaut die Verfahrernskette aus. ;O)

Wenn in Deinem Arbeitsvertrag sowas steht wie "Überstunden werden nicht bezahlt" geht das so. Dann ist aber auch keiner verpflichtet, welche zu machen, bzw. müsste man die abfeiern können. Und dazu müssen die ja auch erfasst werden.

Quandt  06.07.2012, 09:13

Falsch!

Blindi56  06.07.2012, 09:23
@Quandt

Nicht falsch! Sonst müsste drin stehen, dass bei Bedarf "Mehrarbeit" erwartet wird.

Quandt  06.07.2012, 09:29
@Blindi56

Immer noch falsch! Wenn ich meinen Mitarbeitern mehr Arbeit abfordere, muss ich sie entgelten. Ein Zusatz "Überstunden werden nicht bezahlt" ist sittenwidrig, folglich nicht rechtsrelevant.

Meine Leutchen würden mir berechtigtermaßen Feuer unter dem Hintern machen, wenn ich so meinen Gewinn maximieren wollte!

TOBschluessel  09.07.2012, 10:12
@Quandt

Wie sieht es aus mit: "Überstunden werden mit dem Festgehalt abgegolten"? so dürfte das ganze nämlich schon funktionieren für den cheffe..

Quandt  10.07.2012, 10:09
@TOBschluessel

Das geht nur als selbständiger Subunternehmer. Als Angestellter muss ein Entgelt einem konkreten Stundenumfang zugeordnet sein. ;O)

TOBschluessel  10.07.2012, 10:58
@Quandt

ah ok, danke.. hab mich auch nochmal informiert.. man darf im Festgehalt 10% der monatlichen Gesamtstunden als Überstunden schon mitbezahlen..

plusstunden können bis zu einem gewissen grad weggenommen werden. da wird dann die pausenzeit abgezogen. doch komplett dürfen sie es nicht entfernen. am ende des rechnungszeitraumes wird dein kontostand auf nullgesetzt und plusstunden werden ausbezahlt, oder anderesweitig abgerechnet und minusstunden musst du nachholen.

aber das plusstunden einfach komplett weggehen und minusstunden nicht, dass ist nicht erlaubt, wende dich an den betriebsrat

den paragraphen kenn ich jetzt leider nicht

Engel80 
Beitragsersteller
 06.07.2012, 09:25

Unsere Pausenzeiten Zeiten werden täglich Abgezogen, dies wird über Nacht aktualisiert und am folgetag sieht man dann seine aktuelle Zeit.Ausgezahlt bekommen wir diese auch nicht und abbummel geht leider auch nicht, da die Stunden ja nicht regelmäßig auf Null gesetzt werden sondern nach Luste und Laune, dies wurde gestern bei allen Mitarbeitern gemacht, somit kann ich wie z.B. heute auf einen Freitag nicht mal 15 Minuten eher gehen, da ich dann am Monat Minus drauf stehen hätte und ich diese natürlich wieder nacharbeiten muss.

rescuesamurai  06.07.2012, 09:39
@Engel80

"ausgezalt bekommen wir diese auch nicht und abbummeln geht leider auch nicht"

das ist schwachsinn. der arbeitgeber ist dazu verpflichtet nach dem arbeitsschutzgesetzt zu handeln. ihr habt das recht auf ausgleich und die pflicht euer mindestmaß zu erfüllen. wenn der arbeitgeber diese stunden einfach streicht, so macht er sich strafbar

Engel80 
Beitragsersteller
 06.07.2012, 09:47
@rescuesamurai

Ja das denke ich auch das er sich Strafbar macht und zu seinen gunsten handelt. Aber da wir keinen Monatlichen Ausdruck bekommen, steht man als Mitarbeiter blöde da, da man nichts in der Hand hat.

rescuesamurai  06.07.2012, 09:54
@Engel80

dann könnt ihr euch daraufhin berufen.

der arbeitgeber, bzw. die buchhandlung ist dazu verpflichtet euch einen ausdruck der überweißung auszuhändigen, damit dies mit den kontoauszügen verglichen werden kann, um zu sehen, das auch wirklich alles rechtens war

Eventuell findet sich in Deinem Arbeitsvertrag eine Klausel, welche besagt, daß eine bestimmte Menge Mehrarbeit durch das Grundgehalt abgegolten ist?

Engel80 
Beitragsersteller
 06.07.2012, 09:21

DAvon steht nichts im Vertrag, wäre ja evtl. auch OK aber wenn Plus immer auf Null gesetzt wird und Minus Stunden bleiben stehen geht ja auch nicht dann müssten diese auch auf Null gesetzt werden weil man ja vorher schon mal Plus gemacht hat.

Quandt  06.07.2012, 09:24
@Engel80

Ein monatsüberschreitendes Aufrechnen ist korrekt, die einseitige Löschung rechtswidrig!