Vergütung verkaufsoffener Sonntag
Hallo, ich bin bei Unternehmen XY beschäftigt, diese hat keinen Betriebsrat und ist auch an keinen Tarifplan gebunden in meinem Arbeitsvertrag steht
ich zitiere den genauen Wortlaut :
"Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, im Rahmen des gesetzlichen Zulässigen vorübergehenden in zumutbarem Maße Überstunden bzw. Mehrarbeit, auch an Samstagen, Sonne- und Feiertagen, zu leisten, wenn dies aus betrieblichen Gründen durch den Arbeitgebers angeordnet wird. "
weiter steht noch :
"Angeordnete Überstunden bzw. Mehrarbeitsstunden werden nach Wahl des Arbeitgebers entweder durch Freizeit oder als Arbeitszeit vergütet."
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage :)
wird der Sonntagszuschlag mit Sonderzuschlägen vergütet ? (z.B. 50% mehr Gehalt) oder nicht ?
ich kenn mich da leider nicht so gut aus, da ich davor bei einem Unternehmen beschäftigt war, das einen Betriebsrat hatte und an den Tarifplan gebunden war.....
Vielen Dank schon mal für die Antworten !!!!!!!
3 Antworten
wird der Sonntagszuschlag mit Sonderzuschlägen vergütet ?
Wenn das so wäre, stände es auch im Arbeitsvertrag.
Aber nach § 11 Abs.:(3) Arbeitszeitgesetz (ArbZG) müssen Arbeitnehmer, die an einem Sonntag beschäftigt werden, einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist.
Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb von acht Wochen zu gewähren ist.
wird der Sonntagszuschlag mit Sonderzuschlägen vergütet ? (z.B. 50% mehr Gehalt) oder nicht ?
Es gibt keinen Zuschlag.
Sonn- und Feiertagszuschläge werden im Arbeitsvertrag, anwendbaren Tarifvertrag oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt. Gesetzlich sind keine Zuschläge vorgeschrieben.
Der Gesetzgeber schreibt aber im § 11 Arbeitszeitgesetz den Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung vor:
Abs. 2:" Werden AN an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden AN an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist."
na suuuuper,,,,, hab ich mir wieder was angetan :)
Wie wäre es mal darüber nachzudenken einen Betriebsrat zu gründen? Ansonsten bleibt Dir nur einen anderen AG zu suchen oder mit der jetzigen Situation zu leben.
Da steht ja dass Sonntage als Mehrarbeit und das Mehrarbeit als Arbeitszeit vergütet wird, also versteh ich das so, dass der normale Tarif bezahlt wird, bin mir aber nicht sicher, nur so verstehe ich den Satz
na suuuuper,,,,, hab ich mir wieder was angetan :)
Daaaaanke & gute Nacht !!!!!!!!
Ich würde sagen normaler Stundenlohn, Überstunden oder Mehrarbeit werden ja nicht anders bezahlt
also , als "normaler " Stundenlohn und nicht als Sonderzuschlag :(