Einsatz über Zeitarbeit nur 9 Monate oder doch länger möglich?
Durch das Gesetz ist ja seit 2017 geregelt, dass ein Zeitarbeitnehmer grundsätzlich nach 9 Monaten ununterbrochenen Überlassung an demselben Kunden einen gesetzlichen Anspruch auf die gleiche Bezahlung wie Festangestellte hat.
Wie verhält sich es aber, wenn ein Zeitarbeiter jetzt schon einen höheren Stundenlohn als ein Festangestellter bezahlt bekommt? (Die Stammmitarbeiter bekommen ein festgehalt)
Gilt hier trotzdem noch das Gesetz mit den 9 Monaten oder ist hier die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten möglich?
4 Antworten
Equal Pay gilt für die Zeitarbeitnehmer, die weniger als die Stammbelegschaft verdienen. Nach neun Monaten steht ihnen der gleiche Lohn zu.
Verdient ein Leiharbeitnehmer mehr als vergleichbare MA des Betriebs, findet Equal Pay keine Anwendung, das wäre in diesem Fall ja eine Verschlechterung.
Die Höchstüberlassungsdauer beträgt zwar 18 Monate, diese kann aber durch Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung verlängert werden.
Durch Tarifvertrag im Entleihbetrieb (nicht durch Tarifvertrag der Zeitarbeitsfirma) kann die Dauer durchaus länger als 24 Monate betragen
Betriebe in denen kein Tarifvertrag Anwendung findet aber einen Betriebsrat haben, können mittels einer Betriebsvereinbarung die Überlassungsdauer verlängern
https://www.bund-verlag.de/aktuelles~7-fragen-zur-neuen-leiharbeit~
Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten ??
Sie beträgt unter Umständen 24 Monate und hat nix mit der Bezahlung zu tun. Also auch länger möglich.
(2) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__14.html
Oder reden wir aneinander vorbei??
Ups.... Ich rede doch tatsächlich von was anderem.....Sorry! War ein Denkfehler! Vergesst was ich geschrieben habe.
Ja, Du hast falsches Thema interpretiert.
Hier geht es um Zeitarbeit und da darf man nur bis 18 Monate in dem gleichen Betrieb eingesetzt werden. Entweder muss man dann übernommen werden oder man wird abgezogen!
Hab die Antwort zur Löschung gegeben..... Danke für den Hinweis.
da darf man nur bis 18 Monate in dem gleichen Betrieb eingesetzt werden. Entweder muss man dann übernommen werden oder man wird abgezogen!
Ich misch mich jetzt auch noch ein.
Die Antwort ist korrekt, wenn kein Tarifvertrag mit einer anderen Regelung oder eine entsprechende Betriebsvereinbarung Anwendung findet.
Es gibt durchaus die Möglichkeit, länger eingesetzt werden zu können.
Es gibt durchaus die Möglichkeit, länger eingesetzt werden zu können.
Richtig, wie ich gerade las, aber nur bis 24 Monate.
Nein wir haben eine Betriebsvereinbarung, die bis zu 48 Monate zulässt.
Mir sind zwei Betriebe bekannt, die haben eine BV mit 36 Monaten.
Vereinbaren kann man viel, die Frage ist dann halt ob das zulässig ist.
Bis 18 Monate ist es möglich. Eqzalpay gilt nur wenn man weniger als die Stammmitarbeiter verdient. Mehr verdienen darf man, es sei denn es gibt ein Betriebsrat und der hat dem nicht zugestimmt.
Ich arbeite z.B. in einer Firma wo wir nur eingesetzt werden dürfen, wenn wir mindestens 14 Euro bekommen; das hat der Betriebsrat verlangt.
wir haben gehört, daß die Leiharbeiter dann kurz vor den 9 Monaten eben abgemeldet werden. Das sind diese Tricks.
Du gehst 3 Monate woanders hin & kannst dann wieder in den Einsatzbetrieb
Ebenso kurz vor Übernahme nach diesen 18 Monaten
Wie kommst Du darauf? Kannst Du eine Quelle nennen? ich kenne nur die Höchtsgrenze von 18 Monaten.