Zusatzschild bei Zebrastreifen?

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Das Schild oben warnt vor einer gefährlichen Stelle und ordnet Achtung an. Das Schild darunter bezieht sich auf die Gefahrenstelle und ordnet eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit an.

Da dies in Verbindung der Gefahrenstelle aufgestellt wurde gild die nicht mehr sobald die Gefahrenstelle passiert wurde. Heisst also dass ab diesem Schild max 30Km/h gild, sobald man am Zebrastreifen vorbei ist, ist es wieder aufgehoben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ab dem Schild 30, bis die Begrenzung wieder aufgehoben wird. Der Zebrastreifen ist irrelevant.

Stadewaeldchen  24.11.2018, 16:25

Das ist nicht richtig, wenn eine Geschwindigkeitsbegrenzung zusammen mit einem Gefahrenschild angeordnet wird, ist die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben, sobald man die Gefahrenstelle passiert hat.

Dazu aus der StVO, Anlage 2:

Das Ende einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung oder eines Überholverbots ist nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des Verbots angegeben ist. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Zeichen 278 bis 282.
mendrup  24.11.2018, 17:56
@Stadewaeldchen

Okay.. das ist ein Grund für Theoriestunden. Wer weiß, was ich noch so vergessen habe. :(

Sabotaz 
Beitragsersteller
 24.11.2018, 02:16

so hab ich mir das auch gedacht!

Anlage 2, Nr. 55 StVO:

Das Ende einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung oder eines Überholverbots ist nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des Verbots angegeben ist. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Zeichen 278 bis 282.

Bei einem Zebrastreifen ist die Gefahr zweifelsfrei nicht mehr vorhanden, wenn man am Zebrastreifen vorbei gefahren ist. Die 30 km/h gelten daher ab dem Schild bis zum Zebrastreifen.

Schilder immer von oben nach unten lesen.
Also 30km/h wegen einen Zebrastreifen also gelten die 30 km/h bis zum Zebrastreifen.

Sabotaz 
Beitragsersteller
 24.11.2018, 02:16

gilt das nicht als Einschränkung? So wie ein viereckiges schild das unter einer Beschränkung hängt?

claushilbig  30.11.2018, 00:27
@Sabotaz

Nein, die viereckigen Schilder (schwarze Schrift auf weißem Grund) nennt man "Zusatzzeichen", und nur Zusatzzeichen beziehen sich "als Einschränkung" auf das direkt darüber befindende "richtige" Zeichen.

"Normale" Verkehrszeichen gelten immer unabhängig voneinander, auch wenn sie ein einem Mast befestig sind - mit der einen Besonderheit / Ausnahme, dass die Kombi aus Gefahrzeichen und Streckenverbotszeichen die Länge des Streckenverbots beschreibt.

Sabotaz 
Beitragsersteller
 30.11.2018, 01:11
@claushilbig

aha! Danke, das bringt mich um einiges weiter. Es gab von meinem Fahrlehrer mal die Aussage, dass eine Kurvenankündigung mit Geschwindigkeitsbegrenzung erst im Kurvenbereich gilt und danach wieder aufgehoben ist. Das heißt, ich dürfte vor der Kurve noch die alte Geschwindigkeit fahren. Ist das also nicht korrekt? (Sofern es sich um ein "Achtungszeichen" handelt, also ein Dreieck in Form eines "A" mit der Kurve drauf und darunter oder drüber die Geschwindigkeit) Daher habe ich nämlich die Faustregel "Eckig schränkt rund ein"

claushilbig  30.11.2018, 01:16
@Sabotaz

Hm ...

Ich würde ja sagen, die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt "ab Schild" und endet automatisch nach der Kurve - Diese Schilder-Kombi habe ich auch noch nie besonders weit vor der Kurve stehen sehen, so dass sich die Frage "ab Schild oder erst im Kurvenbereich?" eigentlich gar nicht stellt...