Ist es strafbar , wenn ich den Mittelfinger dem Autofahrer zeige , weil er mir die Vorfahrt am Zebrastreifen nimmt?
Ich war Gerade eben mit meinem Fahrrad auf dem Weg zur Ubahn . Ich wollte gerade die Kreuzung überqueren ( Zebrastreifen ) , da fuhr der Autofahrer weiter und überquerte die Kreuzung und nahm mir Vorfahrt ? Ich wurde in diesem Moment sauer und zeigte Ihm direkt den Mittelfinger , weil ich ja in diesem Moment mir die Knochen brechen kann und nicht er ( Auf seine Kosten ). Meine Geschwindigkeit betrug 23 Km/h .Wie sieht ihr die Situation ??? Vielen Dank im vorraus
Und ja ich bin Gerade dabei meinen Autoführerschein der Klasse B , zu absolvieren .
17 Antworten
Das ist eine Beleidigung.
Lies mal hier:
https://www.bussgeldkatalog.org/beleidigung-im-strassenverkehr/
Dort wird eine Strafe von € 4.000 genannt. Das Strafmaß richtet sich nach dem Verdienst des Täters. Da der Autofahrer deinen Namen und deine Anschrift nicht kennt, wird er keinen Strafantrag wegen Beleidigung stellen können. Du hast also Glück gehabt.
Ich hoffe, du hast aus diesem Vorfall gelernt, dass du dein Temperament in Zukunft zügeln musst.
wenn der Autofahrer das zur anzeige bringt, kannst du länger auf deinen
Führerschein warten ! ja, das ist strafbar !
natürlich ist das strafbar da es eine beleidigung ist.
"und nahm mir Vorfahrt"
in deutschland gibt es kein recht auf vorfahrt. jemand auf der nebenstrassse hat dem benutzer der hauptstrasse z.b. die vorfahrt zu gewähren. das heisst aber nicht das der benutzer der hauptstrasse da das recht auf vorfahrt hat. das ist ein grosser unterschied.
der übergang wo du mit so einer geschwindigkeit fährst war für fußgänger und nicht für radfahrer.
Ja ist es.
Und noch was: Du bist über den Zebrastreifen gefahren. Das ist auch strafbar. Über einen Zebrastreifen musst du dein Rad schieben.
Das sich der Autofahrer auch falsch verhalten hat kann sein, muss aber nicht, er muss ja nicht damit rechnen das eine Radfahrer in einem Affenzahn über den Fussgängerüberweg flitzt.
Und noch was: Du bist über den Zebrastreifen gefahren. Das ist auch strafbar. Über einen Zebrastreifen musst du dein Rad schieben.
Das stimmt nicht. Jedoch hat nur ein Fußgänger, also auch ein schiebender Radfahrer, Vorrang vor dem Autoverkehr.
Du hast 2 x einen Fehler gemacht.
1. Der Autofahrer muss am Zebrastreifen NUR für Fußgänger halten. Wenn du als Fahrradfahrer diesen mir dem Rad überqueren willst, haftest du bei einem Unfall immer mit.
2. Dein Stinkefinger stellt ganz klar eine Beleidigung dar.
3. Wenn er es zur Anzeige bringt und Zeugen hat, wirst du dafür belangt werden können.