Wie und wo kann ich die Aufstellung eines Verkehrsschildes beantragen?

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Zuständig für die Anordnung von Verkehrszeichen ist die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde. Diese ist bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung angesiedelt.

Ob und ggf. welche Belege erforderlich sind, wird dir die Behörde auf Anfrage mitteilen. 

... das ist aber doch Alltag, so jedenfalls hier bei uns. Und die, die vorbeiballern, sind auch noch böse, daß ich komme und eigentlich sogar Vorfahrt habe. Da es aber nie knallt, gibt es für die Blinden leider keinen Extra-Stopper. ... und die Parker sind ggf. ein Fall für das Ordnungsamt. Denn der einzuhaltene Abstand ist ja festgelegt.

Mir fallen spontan mindestens 5 Kreuzungen in meiner Kleinstadt ein, bei denen es genauso ist. Menschenverstand nutzen und wenn man weiß, dass man das "rechts vor links" kaum sieht, dann nicht einfach raus fahren und trotzdem abbremsen :D

Ergolinchen 
Beitragsersteller
 17.07.2015, 04:47

Hihi, das mache ich (dank meines Menschenverstandes ;-) ) schon seit Jahren. Aber ortsfremde Autofahrer können (auch mit ausreichend Verstand) die Situation kaum einschätzen. Daher würde ich mir ein Verkehrsschild, das beide Seiten (die vorfahrtsberechtigten Autofahrer wie auch die Wartepflichtigen) voreinander schützt wünschen, da dann die von links kommenden (Wartepflichtigen) Fahrer besser informiert werden.

Bei der Stadt -Verkehrsamt und die entscheidet nach Rücksprache mit der Polizei ob es nötig ist dort ein Schild aufzustellen. Aber bei 2-3 Blech Unfälle im Jahr wird das wohl nichts

Am  besten beim Ordnungsamt bei der Stadt und vieleicht noch einige Anwohner mit ins Boot hohlen.