Bis wohin gilt ein "Anlieger frei"-Schild?

4 Antworten

Das "Anlieger frei"-Zeichen (1020-30) ist ein Zusatzzeichen. Es steht nicht alleine, sondern unter einem anderen Zeichen. Das Zusatzzeichen hat so lange Gültigkeit wie das Verkehrszeichen unter dem es steht.

Häufig ist es unter dem Vorschriftzeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) zu finden. Ich habe jetzt keine Quelle gefunden die das belegt, jedoch denke ich, dass dieses Schild für die konkrete Durchfahrt gilt, also an der Stelle des Schildes und evtl. noch ein paar Meter dahinter.

Wenn man nun in einen Straßenabschnitt einbiegt und dort kein Verbotsschild angebracht ist, muss man nicht mit einer Strafe rechnen. Auch wenn ein entsprechendes Verbotsschild an anderen Eingängen des entsprechenden Straßenabschnitts stehen sollte. Es kann höchstens sein, dass nachweislich an jedem Eingang des Straßenabschnitts/der Straße/des Straßenzuges ein entsprechendes Vorschriftszeichen steht, und dies von dem Fahrer nur übersehen wurde. Dann kann man natürlich zu recht die Frage stellen, wie ist das Fahrzeug dort hingekommen, wenn an allen Zufahrten ein Verbot herrscht.

Ich verstehe nicht so richtig die Frage, scheinbar geht es darum nachdem durch eine gesperrte Strasse gefahren wurde dafür belangt worden zu sein, man aber nicht mehr in der gesperrten Strasse war.

Wenn es keine andere Möglichkeit gibt als durch eine gesperrte Strasse da hinzugelangen ist man nachgewiesener massen durch eine gesperrte Strasse gefahren.

Gesperrt, Anlieger frei wird auf diese Art dann auch oft für einen ganzen Bereich aus mehreren Querstrassen verhängt (zB auch Umweltzonen, wenn auch "frei" nicht für Anlieger ist sondern für Andere). Jede Zufahrt wird dann so beschildert, wenn man da drin ist hat man dagegen verstossen.

Wenn die Straße nur über die Anliegerstraße zu erreichen ist, ist diese Straße auch nur für Anlieger zu nutzen.

Richtig.

Manche Straßen werden da gerne mal als Abkürzung genutzt, sind aber, warum auch immer, nicht dafür ausgelegt.

 Kenne auch aus meiner Stadt solche Stellen.