Ich wurde kurz nach 21 Uhr geblitzt und auf dem Zusatzschild steht 30 ab 21 Uhr, gibt es auch Verjährung?
Ich wurde beim Bergabfahren in die Stadt rein geblitzt. Der Blitzer steht nur 30 Meter nach dem Schild. Da es nacht war und die Schrift klein, musste ich das Zusatzschild lesen und habe dann gebremst und wurde mit 47 Km/h geblitzt. dies war kurz nach 21 Uhr. Ich musste zuerst meine Uhrzeit am Armaturenbrett ablesen.
Am 14.12.18 habe ich Widerspruch eingelegt. Jetzt kommt ein Schreiben, dass der Mindestabstand zwischen Geschwindigkeitsbegrenzung und Geschwindigkeitsmessung vom Innenministerium Baden-Württemberg mit Erlass vom 1.7.2015 aufgehoben wurde.
Dieses Schild soll der Lärmbelästigung vorbeugen. Ich bin mit dem 5. Gang Berg ab gefahren, da macht mein Auto am wenigsten Lärm. Wäre ich 30km/h gefahren, wäre mein Motor viel lauter gewesen. Reifen vielleicht ein bischen leiser. aber Gesamtlautstärke auf jeden Fall lauter.
In allen anderen Bundesländern, muss der Mindestabsatnd zwischen Geschwindigkeitsbegrenzung und Geschwindigkeitsmessung mindestens 100 Meter betragen. Das wohl mit gutem Grunde, weil man so schnell nicht bremsen kann. Wäre es nur ein 30 er Schild gewesen, so hätte man das rechtzeitig lesen können und bremsen können. Aber mit Zusatzschild (ab 21Uhr 30) muss man zuerst die Uhrzeit kontrollieren und dann auf die Uhr schauen und bremsen und dann blitzt es. Der Blitzer war nur 30 Meter hinter dem Schild. Die Stadt gibt es ja auch zu und es ist nur in Baden-Württemberg so.
In den anderen Bundesländern sind sie vernünftiger. Warum das 2015 aufgehoben wurde weiß auch keiner. Kann man das Innenministerium verklagen?
Oder geht es hier nur um Geld abzukassieren? Jedenfalss geht es nicht um Lärmschutz, sonst hätte man das Schild nicht gemacht. Das Gegenteil ist sogar der Fall, wenn einer voll in die Eisen geht und hinten fährt einer zu dicht, dann hat man ordentlich krach.
Am 14.12.18 habe ich Widerspruch eingelegt und habe bis 13.02.19 Zeit die Zahlung zu leisten und dann gibts Bussgeld. Aber bei Verwarnung gibt es ja keine Verjährung. Erst wenn das Bussgeld anfängt zu laufen. Hätte ich rechtsschutz würde ich es auf Gerichtsverhandlung ankommen lassen. Jetzt steht unten, dass ich Fragen wegen der Lärmaktion an die Fachbereichsleitung senden soll.
5 Antworten
Wenn du nur die Schrift "ab 21 Uhr " nicjt lesen konntest hast du aber doch die 30 lesen.....dann würde ich 30 fahren egal was drunter steht.
Fährst du die strecke öfters?
Viel Erfolg. ...Ich würde zahlen und es dabei belassen
Nein es steht 50 auf dem Hauptschild und der rest auf dem Zusatzschild und die 30 mit 21 Uhr kann man nicht lesen. Erst ab Schild aber da ist es zu spät.
Du warst zu schnell und damit musst du das Bußgeld bezahlen. Da gibt es nichts zu diskutieren.
ja, meinetwegen auch das. Zahlen musst du aber trotzdem.
Baden- Württemberg ist berühmt-berüchtigt wegen dieser Regelung. Andere Bundesländer messen nicht so kurz hinter dem Ortsschild.(Toleranz vor Blitzer = 100 m) Ich fahre auch ab Ortsschild in der zugelassenen Geschwindigkeit. Aber wenn ich in BW meine Verwandten besuche, bremse ich wegen der BW-Besonderheit schon 100 m vor dem Ortschild auf das Tempolimit herunter. Und viele Kaffs blitzen knapp am Eingang, in der Mitte des Ortes und knapp vor Ende, da darf man nicht zufrüh beschleunigen. Und wenn man 100 km über Land fährt, kann das in 30 Dörfern hintereinander passieren. Offiziell ist das Verkehrserziehung. Aber es geht um den Haushalt.
Es ist noch nie jemand zu Recht geblitzt worden. Geschwindigkeitskontrollen sind absolut unnötig und nur staatliche Schikane. Wer an einer Straße wohnt, muss auch mit nächtlichem Lärm klar kommen, oder nach Sibirien ziehen.
so kannst du es wirklich nicht sehen.
Da gibts nix zu diskutieren. Du bist zu schnell gefahren. Du zahlst. Hoffe ich konnte dir helfen. Manchmal muss man für seine Fehler einstehen, hab selbst schon genug gezahlt.
Ist kein Bußgeld, ist Verwarnungsgeld.