Geschwindigkeitsbegrenzung nach dem abbiegen?
Wenn ich auf einer Straße fahre, wo ich 30 fahren darf (keine 30'er Zone) und dann abbiege, wie schnell darf ich dann fahren? Weil Schilder sind leider nicht sichtbar.
7 Antworten
Normaler Weise 50.
Sollte es jedoch eine Straße sein, die im vorherigen Verlauf auf 30 km/h begrenzt wurde, und man von dir als Ortskundigen erwarten kann, dass dir die Begrenzung bekannt ist, dann darfst Du nur 30 fahren.
Viele 30er Schilder habe ich außerorts noch nicht gesehen. Da liegt es nahe, dass der Fragesteller innerorts meint.
Und das kann dann ein Blitzer unterscheiden, ob man Ortskundig ist oder nicht?
Nein natürlich nicht aber spätestens wenn Du das Knöllchen nicht bezahlst und das ganze vor Gericht geht wird es darüber eine Erörterung geben.
50, wenn es keine Zone ist. Und wenn Innerorts nichts anderes vorgeschrieben ist, dann darf man 50 fahren.
Genau das wollte ich wissen. Danke BrascoC ;)
Er schreibt aber deutlich, dass 30 vorgeschrieben ist.
Das schreibt er in der Tat. Er schreibt aber auch, dass er diese Straße verlässt und auf eine andere einbiegt. Und da er auch erwähnt, dass es keine Zone ist, so gilt die 30 nicht mehr für die neue Straße.
Das ist falsch. Die 30 muss auch beim abbiegen durch ein Schild aufgehoben werden.
Nein, denn auf der neuen Straße, auf die man einbiegt, galt ja keine 30. Warum sollte man denn dann eine 30 aufheben? Er hat doch nichts von einer Kurve geschrieben. Er biegt in eine andere Straße ab.
Ok, aber woher weißt du, dass auf der anderen Strasse 50, und nicht 60, oder 70 oder ausserhalb 100 gilt? Es gibt genug Nebenstrassen ausserhalb, die auf eine Hauptstrasse führen auf der 100 gilt.
Weil Außerorts generell 100 km/h gilt, wenn nichts anderes vorgeschrieben ist. Und wenn doch, dann steht nach jeder Kreuzung ein Schild, welches etwas anderes sagt.
Genauso ist es auch Innerorts. Wenn auf der neuen Straße etwas anderes gilt als 50, dann steht nach jeder Kreuzung ein Schild.
Genau, ausserhalb gilt generell 100. Also ist deine erste Antwort falsch in der du schreibst, dass grundsätzlich 50 gelten würde, wenn es ausserhalb ist gilt 100. Schön dass du es eingesehen hast.
Zitat von mir selbst:
"Und wenn Innerorts nichts anderes vorgeschrieben ist, dann darf man 50 fahren."
Ich bin also davon ausgegangen, dass es Innerorts ist.
Die 30 muss auch beim abbiegen durch ein Schild aufgehoben werden.
Unsinn.
Die 30 muss da stehen wenn sie weiter gelten soll,
aufgehoben ist sie allein schon dadurch das man von der Strecke für die die 30 galt, abgebogen ist.
Ich nehme an innerorst !? Da ist dann 50.
Hab mich gestern schon gewundert, da ich an der Kreuzung dann 50 fahren sollte.
Solange die 30 nicht durch ein Schild aufgehoben wird, gilt auch nach der Kurve die 30.
Frage gelesen...? er fährt keine Kurve also folgt nicht dem Strassenverlauf, er biegt von der Strecke ab...
Das ist nicht richtig.
Wenn keine Zone, dann Streckenverbot.
Abbiegen = Verlassen der Strecke = Ende des Streckenverbotes
Damit gelten wieder die allgemeinen Regelungen nach StVO §3(3), also z. B.
- für alle Kfz innerorts 50 km/h,
- außerorts für PKW u. ä. 100 km/h, 80 km/h für Bussse und 60 km/h für LKW,
- für Radfahrer keine Beschränkung
Immer wieder erstaunlich, wie hier viele hellsehen können. Ihr wisst nichtmal ob es inner- oder ausserhalb ist (ja, auch ausserhalb gibt es 30), aber einfach mal behaupten man darf 50 fahren.