Zumutbarer Weg für Mieter zum Müllplatz?
Hallo,
unser Müllplatz wurde beseitigt (Weg bisher etwa 80m). Dafür wurde ein anderer Platz, auch für andere Wohnblöcke zur Nutzung, in etwa 200 m Entfernung eingerichtet. Ein Müllplatz, der näher liegt (90 m), kann lt. Geschäftsführer nur mit Zusatzkosten für jeden Mieter benutzt werden. Obwohl ich auf das Urteil von Köpenick (Az.: 6 C 258/12) hinwies, fühlt er sich im Recht. Mieter hat Müll dorthin zu schaffen, wo Vermieter dies vorschreibt.
Ich dies für rechtswidrig. Denke auch, dass insbesondere für uns ältere Mieter der Weg unzumutbar ist.
Gibt es irgendwo neben den o. g. Urteil eine Aussage dazu, welche Entfernung für einen Mieter zum Müllplatz zumutbar ist? Ist das o. g. Urteil ein Grundsatzurteil?
2 Antworten
Du hast irgendwann die Mietsache so angemietet und akzeptiert, dass der Weg bis zum Müllplatz ca. 80 Meter beträgt.
Nun hast Du 2,5-fache Entfernung, was eindeutig eine Verschlechterung der Mietsache darstellt. Dementsprechend passt die Miete nun nicht mehr zum aktuellen Zustand.
Wie das Gericht in Köpenick schon festgestellt hat, sind also 2,5 % Mietminderung angebracht und das würde ich unter Hinweis auf den langen Weg zum Müllplatz auch künftig genau so machen, also einfach die Miete reduziert überweisen. Da sind sicher noch mehr Mieter betroffen. Die sollen das auch machen, denn dann summiert sich das zu einer Summe, die den Vermieter nachdenklich stimmen sollte.
Natürlich! Damit bringt man die Leute zum Kuschen. Dann zieh Du das wenigstens durch und warte mal ab, welche Zusatzkosten Dir ggf. angelastet werden sollen.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/langer-weg-zur-muelltonne-mietminderung_037328.html
Vlt. könnt Ihr darüber nachdenken.
Ich bin auch älter, wohne hier seit 2002, habe aber den Weg bis zum Müllplatz noch nie nachgemessen. Ich nehme den Müll einfach mit, wenn ich sowieso rausgehe.
Andere Mieter wurden abgewiesen bzw. Zusatzkosten angedroht.
Danke für sachliche Antwort.