Darf der Schuhschrank weiterhin stehen bleiben 12?
Ich bin seit fast 2 Jahren in meiner neuen Wohnung. Meine Nachbarin seit 3. Vor meiner Haustür steht seit Anbeginn ein schmaler Schuhschrank mit einer Topfpflanze oben drauf. Der Eingang und der Flur sind sauber, verhindern nicht den Durchgang, dieser ist noch angemessen breit. Bei meiner Nachbarin herrscht durch die Kinder immer etwas Chaos (daher kann ich die Aufregung etwas verstehen). Jedenfalls war heute Hausbesichtigung und diese meinten, wir müssen den Schrank entfernen, nicht mal schmutzige Straßenschuhe dürften draußen stehen. Zusätzlich meinten sie, das wir die paar Sachen die im Gemeinschaftskeller stehen, wie Kinderwägen, Wertstoffmaterial das geordnet in Müllsackhaltern steht für die nächste Fahrt, ebenfalls entfernen müssten, damit dieser leer bleibt.??? Der Gemeinschaftskeller ist doch für alle da, wieso sollte dieser dann leer stehen? Natürlich wenn er zugemüllt werden würde, wäre das anders. Aber es ist alles ordentlich und wird 1x die Woche gesäubert und werg gebracht.
Ich hab mal folgendes gelesen: Es sei grundsätzlich vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache umfasst, das Treppenhaus in üblicher Weise zu benutzen. Dazu gehöre das Aufstellen eines schmalen Schuhschranks (Amtsgericht Herne, Urteil vom 11.07.2013, Az. 20 C 67/13). Nimmt ein Vermieter über eine längere Zeit hin, dass etwa ein Schuhregal vertragswidrig im Treppenhaus steht, kann er dessen Beseitigung später nicht mehr verlangen. Denn in einem solchen Fall kann der Mieter davon ausgehen, dass der Vermieter den Gegenstand duldet und kein Interesse an der Entfernung des Gegenstands hat.
Stimmt das? Denn ansonsten übernehmen die sonst auch nichts in der Wohnung, wie die Entfernung des Schimmels, das seit einem halben Jahr kämpfe und vieles andere
6 Antworten
Der Hausflur gehört nicht zur Mietsache bzw Eigentumssache der Wohnung.
Auch wenn der Schrank bisher dort geduldet wurde, so kann verlangt werden, diesen zu entfernen.
Das Amtsgericht Herne wies nämlich auch
darauf hin, dass diese Entscheidung eine Frage des Einzelfalls sei.
Sollte das Abstellen eines Schuhregals den Durchgang behindern oder
belästigen, so müsse ggf. anders entschieden werden.
Quelle: http://www.mieterschutzbund-berlin.de/news-lesen/items/schuhschrank-im-hausflur.html
"gewohnheitsrecht"
wenn sie es schon 2 jahre geduldet haben dürfen sie nicht verlangen, dass du den schuhschrank jetzt entfernst. Außer er würde den durchgang wirklich behindern, aber das hat ein gutachter zu entscheiden.
http://www.immoscout24.ch/de/c/d/immobilien-magazin/was-darf-im-treppenhaus-abgestellt-werden?a=1695
In der Sache gibt es kein Gewohnheitsrecht. Außerdem tritt ein Gewohnheitsrecht erst nach 10 Jahren ein.
Der
Mieter einer Wohnung hat im Treppenhaus vor seiner Wohnungstür ein
Schuhregal aufgestellt. Dieses ist 30 cm tief. Der Mietvertrag enthält
keine speziellen Vereinbarungen über die Nutzung des Treppenhauses. Die
Vermieterin verlangt, dass der Mieter das Regal entfernt.
Der Mieter muss das Schuhregal nicht entfernen.
Das
Recht des Mieters zur Nutzung der gemieteten Räume erstreckt sich auf
das Recht zur Mitbenutzung der Gemeinschaftsflächen. Wenn keine
besonderen Vereinbarungen getroffen sind, umfasst es die übliche
Benutzung und deckt alle mit dem Wohnen und der Benutzung von
Gemeinschaftsräumen typischerweise verbundenen Flächen ab. Art und
Umfang der Nutzung von Gemeinschaftsflächen hängen von den Gegebenheiten
des Einzelfalls ab. Dabei sind die Belange anderer Mieter zu
berücksichtigen.
Im
vorliegenden Fall konnte die Vermieterin nicht darlegen, dass das
Schuhregal andere konkret behindert oder den Fluchtweg versperrt.
Etwaige Belästigungen waren nicht ersichtlich.
(AG Herne, Urteil v. 11.7.2013, 20 C 67/13)
Urteile von Amtsgerichten haben keine Relevanz. Vermutlich hat der Richter hier selbst einen Schuhschrank im Treppenhaus stehen.
Einzelfallentscheidungen sind nicht allgemein anwendbar. Das Treppenhaus gehört nicht zur Mietsache!
Im Hausflur darf gar nichts stehen - schon wegen Brandgefahr.
Auch Garderoben, Schränke, Gardinen sowie Blumenkübel und Schuhe seien
im Hausflur nicht erlaubt, urteilten Richter des OLG Hamm (Az..: 15 Wx
198/08)
http://www.ksta.de/wirtschaft/-treppenhaus-hausflur-was-duerfen-mieter-abstellen-vermieter-1713186
Müll im Gemeinschaftskeller? Bei uns stehen für Wertstoffe gesonderte Behältnisse im Wohngebiet bereit. Allerdings muss ich diese bis zur Entsorgung in meiner Wohnung aufbewahren.
1. Das Treppenhaus hat frei zu bleiben. Schuhschränke gehören da nicht hin. Auch wenn sie den Rettungsweg nicht beeinträchtigen, so gehört das Treppenhaus nicht zu deiner Mietsache in der du Möbel aufstellen darfst. Gleiches gilt natürlich für deinen Nachbarn.
2. Das von dir zitierte Urteil ist eine Einzelfallentscheidung und nicht generell anwendbar.
3. Um welche Art Gemeinschaftskeller handelt es sich? Ich denke nicht, dass jeder seinen Kram im Gemeinschaftskeller aufstellen darf. Und wenn jeder Mieter seine Müllsäcke im Keller bis zur nächsten Abfuhr hortet - na danke. Dagegen würde ich mich auch wehren.
4. Deinen Schimmel betreffend müsste zuerst einmal die Ursache dafür gefunden werden. Falsches Lüften / Heizen oder Baumangel. Danach richtet sich, ob der Vermieter überhaupt zuständig ist. Damit jetzt hier aufzurechnen, ist etwas daneben.