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Eine lebenslange Haftstrafe heißt auch in Deutschland, dass es keine generelle zeitliche Befristung gibt. Im Gegensatz zu einer zeitlichen Haftstrafe (maximal 15 Jahre, wo der Täter nach Ablauf der Zeit definitiv den Anspruch darauf hat, seine Freiheit wieder zu bekommen), muss vom Verurteilten ein Antrag auf Haftverkürzung gestellt werden, der wenn sie gewährt wird nach 15 Jahren (U-Haft (wegen der verurteilten Straftat) wird angerechnet) die Aussetzung der "Rest"-Strafe zur Bewährung (Bewährungszeit dann 5 Jahre) bedeuten. Schafft man die, ist man wieder regulär auf freiem Fuß, wird sie wegen einer anderen Straftat widerrufen, fährt man wieder ein.

Wird zusätzlich die besondere Schwere der Schuld festgestellt, wird durch die Strafvollstreckungskammer unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit und der Straftat(en) die Zeit festgelegt, die zusätzlich zu den 15 Jahren verbüßt werden muss, bevor eine Aussetzung zur Bewährung in Frage kommt (die entscheidet letztendlich auch, ob der Antrag auf Haftverkürzung gewährt wird)

Zusätzlich bzw. im Anschluss an die lebenslange Haftstrafe (oder auch geingere Haftstrafen für andere Taten) kann Sicherungsverwahrung angeordnet werden. Diese ist nicht Teil der Strafe, sondern eine Maßregel zur Sicherung des Täters, wenn weiterhin die Gefahr weiterer Straftaten besteht, diese ist grundsätzlich unbefristet, und hat zwar gegenüber der normalen Haftstrafe gegenüber gewisse Vorzüge und Privilegien, ist aber genau so eine Freiheitsentziehende Maßnahme

Für viele Täter heißt also ein entsprechendes Urteil tatsächlich, dass sie wahrscheinlich nie wieder frei kommen, auch wenn (im Gegensatz zu den USA, wo Haftstrafen unbegrenzt addiert werden können und schon Leute zu 400 Jahren oder so verurteilt wurden, und es in vielen Bundesstaaten tatsächlich das Urteil Lebenslang ohne Chance auf Bewährung ("Life withou parole") gibt) grundsätzlich immer die Möglichkeit eingeräumt wird, wenn sich der Täter entsprechend verhält

Lebenslang heißt auch lebenslang, sonst wäre es eine zeitige Freiheitsstrafe.

Was er nach 15 Jahren machen kann ist erstmalig einen Antrag auf Strafaussetzung zur Bewährung stellen.

Wird diesem entsprochen wird er entlassen, die Bewährungszeit dauert 5 Jahre. In der Zeit muss er sich an Bewährungsauflagen halten und darf sich nichts zu Schulden kommen lassen. Dann gilt nach Ablauf der 5 Jahre die Strafe als verbüßt.

Wird der Antrag abgelehnt, so kann er unter normalen Umständen alle 2 Jahre einen neuen stellen.

Wird jedoch die besondere Schwere der Schuld festgestellt oder Sicherungsverwahrung angeordnet sieht das etwas anders aus und eine vorzeitige Entlassung ist schwerer bis unmöglich.

Bei einer lebenslangen Haftstrafe kann erstmals nach 15 Jahren ein Gnadengesuch gestellt werden. Das heißt noch lange nicht, dass dem auch stattgegeben wird.

Lebenslang bedeutet Lebenslang, frühstens nach 15 Jahren ist eine Entlassung auf Bewährung möglich. Sollte zur Lebenslangen Freiheitsstrafe auch noch die besondere schwere der Schuld festgestellt werden ist eine Entlassung frühstens nach 20-25 Jahren möglich aber nicht garantiert.

Von Experte kevin1905 bestätigt

Es hilft dazu ein Blick zum Beispiel in

https://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslange_Freiheitsstrafe

Die Kriminologische Zentralstelle erhebt seit 2002 jährlich Daten zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Demnach wurden von 2002 bis einschließlich 2015 insgesamt 760 Personen regulär (also nach § 57a StGB) aus einer lebenslangen Haft entlassen. Im Durchschnitt waren sie 18,9 Jahre in Haft (Median: 17,0), 13 % von ihnen länger als 25 Jahre. In diese Angaben nicht eingerechnet sind 235 zu lebenslanger Haft Verurteilte, die ins Ausland überführt wurden, und 24, deren Haft aus gesundheitlichen Gründen unterbrochen wurde (§ 455 StPO). Ebenfalls nicht eingerechnet sind diejenigen, die im Erhebungszeitraum weiterhin inhaftiert blieben, sowie 127 Gefangene, deren Haft tatsächlich lebenslang dauerte, weil sie während der Haft verstarben (29 davon durch Suizid).[17]
Bekannte Extremfälle sind zum Beispiel Heinrich Pommerenke, der nach 49 Jahren Haft 2008 in einem Justizvollzugskrankenhaus verstarb, der sogenannte „Mittagsmörder“, der 2015 nach fast 50 Jahren aus der Haft entlassen wurde, und Hans-Georg Neumann, bei dem 2021 nach 59 Jahren Haft die Freilassung auf Bewährung angeordnet wurde.

Also kann in Deutschland "Lebenslang" auch mal tatsächlich "lebenslang" bedeuten.

Wichtig in diesem Zusammenhang die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes

Einem Verurteilten muss die grundsätzliche und gesetzlich festgeschriebene Möglichkeit eingeräumt werden, irgendwann die Freiheit wiederzuerlangen. Allein die Möglichkeit der Begnadigung nach z. B. 30 oder 40 Jahren Haft reicht dazu nicht aus. Dies gebieten nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 1977 das Rechtsstaatsprinzip und die Menschenwürde (BVerfGE 45, 187).