ZUm einspringen verpflichtet?
Ich bin Pflegekraft in einem Pflegeheim. Wir haben immer einen hohen Krankenstand. Nun wurde eine Kollegin an ihrem freien Tag zum Dienst eingetragen. Freitag wurde ihr mitgeteilt, dass sie heute einspringen muss. Sie wurde nichtmal gefragt, ob sie einspringen könnte. Meine Chefin hat zu ihr gesagt, dass schließlich die Kollegen auch oft genug für sie einspringen müssen (sie ist auch tatsächlich oft krank). Aber ich finde diese Aussage von meiner Chefin ziemlich unangemessen (auch wenn sie recht hat)
Meine Fragen: Was passiert, wenn die Kollegin heute einspringt, weil sie nicht gefragt wurde, hat sie Konsequenzen zu befürchten?
Wie findet ihr die Aussage von meiner Chefin?
3 Antworten
Ein bestehender Dienstplan darf nicht ohne Einverständnis des Mitarbeiters geändert werden. Das heißt, es ist unzulässig, die MA einzutragen und ihr mitzuteilen, sie habe zu arbeiten. Sie muss gefragt werden, ob sie kann/möchte. Sagt sie "Nein" muss sich der AG damit abfinden und jemand anderen suchen. Die Aussage, dass ja die Kollegen auch immer für sie einspringen ist keine Begründung für "Dienstzwang".
Wenn der Krankenstand so hoch ist, dass dadurch dauernd Sonderdienste anfallen, ist der Personalbedarf nicht wirklich gedeckt. Das ist aber Sache des Arbeitgebers das zu ändern. Dabei wird die Kausalität verschoben, gerade weil ihr dauernd überlastet seid, fallen wiederum mehr Krankheitstage an.
Müsste doch alles im Arbeitsvertrag geregelt sein.