Darf ein Azubi alleine im Betrieb bleiben?

6 Antworten

Ausbildung kann nur dann stattfinden, wenn am Ausbildungsplatz ein Ausbilder oder ein Ausbildungsbeauftragter anwesend ist, der ausbildet.

Lt. § 14 Abs. 1 Nr. 2 des Berufsbildungsgesetzes (BBIG) muss der Ausbildende selbst ausbilden oder einen geeigneten Mitarbeiter ausdrücklich damit beauftragen. Der Ausbilder oder die Person, die mit der Ausbildung beauftragt ist, muss die Ausbildung auch durchführen.

Schon aus diesem Grunde darf ein Azubi nicht alleine in einem Unternehmen bleiben.

Sollte der Azubi, wenn er alleine ist, auch noch einen Arbeitsunfall erleiden, wird es auch noch sehr teuer für den Ausbildungsbetrieb.

Wenn niemand mehr zur Ausbildung im Unternehmen anwesend ist, ist der Azubi, unter Fortzahlung der Ausbildungsvergütung, nach Hause zu schicken - es dürfen dadurch keine Minusstunden entstehen.

Du bist volljährig, von der Seite gibt es erst einmal kein Problem.

Von seitens der Arbeitssicherheit steht natürlich die Frage im Raum, ist dein Arbeitsplatz als Einzelarbeitsplatz ausgelegt. Das sollte eigentlich in der Gefährdungsbeurteilung zu erkennen sein oder besser, das sollte deine Chefin dir sagen können.

Vorsicht mit "Ich habe dann nichts zutun.", das Gegenargument wäre, warum lernen sie dann nicht für die Berufsschule.

Einfach in Ruhe mit deiner Chefin reden, aber den Fokus auf die Arbeitssicherheit legen. Fragen, wie bemerkt man das die z.B. was passiert ist, also du nicht mehr handlungsfähig bist. Schildere vielleicht auch deine Unsicherheit, das es z.B. komisch auf einen Kunden wirken könnte das du also Azubiene nur erreichbar bist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du darfst alleine im Büro sein, und es muss nicht dauernd eine Kollegin, Ausbilderin oder Chefin zugegen sein.

Linchen097 
Beitragsersteller
 24.06.2019, 15:43

D.h. Ich sitze meine Stunden einfach nur ab und warte auf mein Feierabend?

ich habe auch Aufgaben die ich ohne Hilfe nicht selbständig machen kann und Aufgaben die ich bekomme sind in nicht mal einer Stunde erledigt :/

Novos  24.06.2019, 16:00
@Linchen097

Du hast ein Lehrbuch, in dem Du "studieren" kannst, Berichte schreiben, Hausaufgaben erledigen, und Dich in Dinge einarbeiten, die Du nicht alleine bewältigen kannst.

Wenn du schon alleine auf klo gehen kannst dann ja. Fraglich ist eher ob es sinn der Ausbildung ist weil dir so ja keiner wissen vermitteln kann.

Wie Alt bist du, welches Ausbildungsjahr.

Und ja, dann machst du am ende des Tages eben nur noch Telefondienst, nimmst die Telefongespräche an, sagst der Verantwortliche für den Auftrag ist nicht mehr im Haus und wird sich morgen zurückmelden. Was ist daran so schlimm?

Linchen097 
Beitragsersteller
 24.06.2019, 15:42

ich bin 18 und in meinem ersten Ausbildungsjahr.

bringt mich und die Kunden in dem Moment auch nicht weiter.

berlina76  24.06.2019, 15:47
@Linchen097

Mit 18 darf man dich allein lassen. Das es den Kunden nicht weiterbringt, dafür kannst du nichts, wie gesagt, du nimmst seine Daten auf und vertröstest ihn auf morgen.

Wenn deinem Betrieb die Kunden so egal sind, das zum Ende des Tages kein Personal sich der sorgen der Kunden annehmen kann, dann wird der Betrieb auf kurz oder lang selber merken, das das so nicht geht, weil er Kunden verliert.