Muss ich für meine Kollegin einspringen ohne Ärger?

7 Antworten

Naja, betrachtet man es aus rechtlicher Sicht, kann deine Filialleiterin nichts machen. Sie kann weder die Schichtpläne ändern, noch kann sie dich dafür abmahnen oder gar rauswerfen.

Du solltest dir dabei aber auch im Klaren sein, dass die Filialleiterin hier ein Problem hat und du lässt sie damit im Regen stehen.

Damit hast du dich nicht gerade für die nächste Gehaltserhöhung oder Beförderung empfohlen.

Der Dienstplan stand und somit hast du frei. Natürlich steht es einem Chef frei, zu fragen. Natürlich darf man ja sagen. Hat man aber was vor, darf man nein sagen, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen.

Solltest du nochmal gefragt werden und hast nichts allzu wichtiges vor, wäre es nicht schlecht, du sagst ja, immerhin hast du vielleicht auch mal einen Sonderwunsch oder wirst selber krank.

So, meine Fragen sind nun, darf sie mir das übel nehmen?

Dürfen darf sie das (wer kann das schon verbieten) aber es darf keine Konsequenzen haben.

 kann sie mir meinen nächsten freien Samstag ( nächste Woche )streichen deswegen?

Nein, kann sie nicht. Wenn ein Schicht-/Dienstplan einmal steht, ist er verbindlich. Änderungen gehen nur mit Einverständnis des AN.

Können die mich dafür rauswerfen ?

Nein. Du hast nichts falsch gemacht. Es darf auch keine Abmahnung geben. Das würde auch jeder Grundlage entbehren.

Genieße Dein Wochenende. Wie schon geschrieben können Dienstpläne die schon bekannt sind nicht einfach vom AG geändert werden. Der heutige Anruf war sowieso viel zu kurzfristig.

Wenn es Dir möglich gewesen wäre, weil Du nichts anderes geplant hast und Du wärst zur Arbeit gegangen, wäre das ein freiwilliges Entgegenkommen von Dir. Verlangen kann das kein AG. Selbst bei AN die Rufbereitschaft haben sagt der Gesetzgeber im § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz, dass der AN mindestens vier Tage im Voraus wissen muss, wie er zu arbeiten hat.

Keinr Sorge, da kann sie absolut nichts machen und hat kein Recht “beleidigt“ zu sein. 

Natürlich hättest du es machen können, wenn du Zeit gehabt hättest, einfach des guten Willens wegen. 

Allerdings kann sie es in deiner FREIZEIT nicht von dir verlangen, schließlich ist es dein freier Tag.

LG

DecoraJapan 
Beitragsersteller
 30.01.2016, 08:28

Darf sie mir dafür einen anderen Tag streichen? Ich hätte nächsten Samstag auch frei und bin für da schon ausgeplant... kann sie dann immernoch sagen  " Ja, du bist letzte Woche nicht gekommen dafür kommst du heute!" ? ..

Wenn du (offiziell) frei hast dann steht es dir zu. Du kannst also jegliche Arbeitsaufforderung verneinen wenn du Urlaub hast, ist ja sonst Sklaventreiberei.