Muss ich immer einspringen oder darf ich auch einfach "nein" sagen?
Hallo erstmal. Ich arbeite im Einzelhandel und derzeit haben wir eine Krankheits-Welle und nicht nur das, zwei haben gekündigt und eine wurde letztens gefeuert da sie geklaut hat. Ich bin eine Teilzeitkraft (arbeite dort schon seit 4 Jahre) und mache oft mehr Std als ich müsste. Finde ich so an sich nicht so schlimm, bedeutet mehr Geld. Seit ca mehr als einem Monat geht das jetzt schon so. An jeden "freien Tag" denn ich habe, bekomme ich ein Anruf oder eine Nachricht von meiner Chefin per WhatsApp, das ich doch bitte arbeiten kommen könnte, jemand ist ausgefallen. Ich mache es oft mit, aber langsam nervt mich das! Man kann nicht mal einen Tag haben wo man nicht gestört wird. Heute auch wieder 3 Anrufe in Abwesenheit und eine Nachricht das ich mich unbedingt in der Filiale melden soll! Ich habe letzte Woche schon "nein" gesagt (wegen denn Feiertagen, brauchte den Tag) und da hat meine Chefin am nächsten Arbeitstag mit ihr, nicht mit mir gesprochen und hat mir böse blicke zu geworfen (sie war eindeutig sauer auf mich). Heute habe ich keine wichtigen Termine, aber ich will mich seit langen mal wieder mit meiner Freundin treffen und quatschen. Ich sag das nicht ab! Aber jetzt bekomme ich bedenken und deswegen jetzt meine frage an euch. *Muss ich immer einspringen oder darf ich auch einfach "nein" sagen?* Sowas wie Bereitschaft gebt es bei uns ja nicht, ich muss doch nicht immer auf Stadt Position sein um einzuspringen oder? Ich will auch mal ein Tag ausschalten. Was denkt ihr darüber? Ich danke euch schon mal für eure Antworten. Lg, Yuna304
7 Antworten
ich muss doch nicht immer auf Stadt Position sein um einzuspringen oder?
Nein, musst Du nicht.
Wenn ein Dienst-/Schicht-/Arbeitsplan einmal feststeht, ist der verbindlich und zwar für AG und AN. Änderungen können einseitig nicht vorgenommen werden.
Hier versucht der AG das Betriebsrisiko (zu wenig Personal, schlechte Einteilung.....) auf die AN, in diesem Fall auf Dich, abzuwälzen und das geht nicht.
Selbst bei einem Arbeitsvertrag mit "Arbeit auf Abruf", schreibt § 12 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz vor, dass der AN nur zur Arbeitsleistung verpflichtet ist, wenn der AG ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.
Zu diesen vier Tagen zählt weder der Tag der Ankündigung noch der Tag der Arbeitsleistung. Deine Chefin soll Dir mal die rechtliche Grundlage für ihre Forderungen zeigen.
In Deiner Freizeit bist Du auch nicht verpflichtet, Anrufe, SMS, Mails, etc. Deiner Chefin anzunehmen oder zu beantworten. Freizeit ist "frei verfügbare" Zeit über die Du selbst bestimmst und nicht erreichbar sein musst.
Wenn Du kurzfristig einspringst, ist das ein Entgegenkommen Deinerseits und keine Verpflichtung, das immer zu tun.
Danke fürs Sternchen und ein gutes neues Jahr
Wie immer treffende Antwort!
Nein, Dienstplan ist Dienstplan. Dann müssen sie mehr Personal einstellen oder den Betrieb verkleinern. Es gibt auch Zeitarbeitsfirmen, bei denen man schnell Personal bekommen kann.
Wenn die Personaldecke einfach "zu kurz" ist, muss man auch mal nein sagen. Sonst kommt der "Chef" ja gar nicht auf die Idee, dass man ja auch noch jemand zusätzlich einstellen könnte.
Lass dich nicht ausnutzen. Du hast einen Arbeitsvertrag unterschrieben, und der gilt. Schau mal nach was dort genau steht. Wenn dort z. B. eine klare Begrenzung der Überstunden steht, dann gilt das auch. Damit muss sich deine Chefin abfinden, sie hat den Vertrag ja so gemacht und unterschrieben.
Rechtlich gesehen daerf ein AG bei berechtigtem Interesse gewährte Freizeit- odrr Urlaubstage widerrufen und Arbeitspflicht einfordern, sofern dem die Bestimmungen der §§ 9-14 ArbZG nicht entgegenstehen.
Was ihn aber zum Schadensersatz (verfallene Pokalkarten, Unterkunftstorno) ebenso verpflichtet wie unverzüglichen Ausgleich der Freizeit.