Zuflussprinzip bei ALG2?
Hallo ich hätte mal eine Frage 🙂 wenn ich ab September eine neue Ausbildung (schulisch) beginne und dafür Bafög erhalte (wird am Ende des vorherigen Monats für den kommenden Monat ausgezahlt also z.B. am 29. August für September) darf dann das Jobcenter die Leistungen die ich für August bekommen habe nach dem Zuflussprinzip zurückverlangen oder direkt im August schon einbehalten ? Weil ich weis dass alles was im selben Monat an Geld aufs Konto kommt für den jeweiligen Monat als Einkommen gerechnet wird aber wenn es so wäre dass ich dann wirklich die Leistungen vom Bafög zurückbezahlen muss dass mir dann für den September also für den Monat für den es eigentlich gedacht wäre garnichts mehr bleibt ... ich hoff ihr versteht was ich meine und ich drück mich nicht zu kompliziert aus 🤔 Hat man dann irgendwelche Möglichkeiten dagegen anzugehen oder hab ich da sogar was falsch verstanden und ich muss garnichts zurückzahlen ? Es ist nicht so dass ich mir Leistungen erschleichen will die mir nicht zustehen aber es würde halt sonst finanziell wirklich schlecht aussehen und mir erschließt sich auch nicht warum ich das Geld dann evtl. zurückzahlen muss weil es ist ja wie gesagt gar kein Einkommen für August und wovon sollte ich dann im September leben 🙈
vielleicht spielt es ja auch eine Rolle dass ich alleinerziehend bin
Ich bedank mich jetzt schon mal für alle Antworten :)
6 Antworten
Ob das Bafög - dann für September gedacht ist spielt da keine Rolle, es gilt das Zuflussprinzip, wenn du es also im August auf dein Konto bekommst, dann wird es auch auf die ALG - 2 Leistung für August angerechnet.
Da kannst du nach schriftlicher Aufforderung zur Rückzahlung nur einen schriftlichen formlosen Antrag auf eine Ratenzahlung stellen, der im Normalfall auch bewilligt werden sollte.
Denn z.B. bei einer Arbeitsaufnahme wäre es nicht anders !
Würde man z.B. am 01.08.2020 eine Beschäftigung aufnehmen, sein ALG - 2 für August noch bekommen haben und sein erstes Einkommen noch im August aufs Konto kommen, dann würde dieser unter Berücksichtigung von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll auf das ALG - 2 angerechnet und es käme zur Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Leistungen.
Auch hier würde dann der erste Lohn ja zur Deckung des September gedacht sein, da bliebe dann auch nur ein Antrag auf ein zinsloses Darlehen zur Überbrückung zu stellen, was dann in monatlichen Raten zurückgezahlt werden müsste.
Danke dir für deinen Stern !
Wird ALG2 für August nicht zum 31.7. gezahlt d.h. es kommt gar nicht im August?
Wenn dann das Bafög im Aug. kommt, ist alles gut.
Ist das Bafög schon bewilligt? Kann nämlich auch etwas dauern und dann würde nachgezahlt.
Evtl. würde dann ALG2 praktisch als Darlehen gezahlt und muß von der Nachzahlung zurück gezahlt werden. Ratenzahlung ist m.W.n. auch möglich
Da liegst du leider falsch !
Auch wenn ALG - 2 Leistungen im Voraus für den Monat gezahlt werden, in diesem Fall dann am letzten Bankarbeitstag des Juli für den August, zählt das ALG - 2 für den August.
Demnach ist dann alles anrechenbares Einkommen was im August zufließt.
Wenn es dir im Juli zufließt, zählt es im Juli. Nur sollte Bafög auch noch im Juli gezahlt werden, wäre das problematisch. Wollen wir mal das Beste hoffen.
Das BAföG, das Ende August kommt, wird rückwirkend auf die ALG 2 -- Leistungen vom August angerechnet.
Daran gibt es leider nichts zu rütteln.
Du bist verpflichtet sämtliche Änderungen in den Verhältnissen unverzüglich (!) anzuzeigen - also auch die Aufnahme einer Ausbildung
angerechnet wird im Zuflussmonat
bekommst Du also am 1.8. und am 31.8. Geld wird alles auf den August angerechnet
Das ich alles angegeben muss ist mir klar und ich hatte auch überhaupt nicht vor irgendwas zu verschweigen :)
Finds nur relativ sinnfrei dass ich die Leistungen von August zurückbezahlen muss da ich im August ja hilfsbedürftig war und daran ändert sich auch nichts wenn ich Ende August Geld bekomme dass für September gedacht ist und wenn ich das zurückzahlen muss dann wär ich ja im umkehrschluss im September wieder hilfsbedürftig weil ich dann kein Geld mehr hab 😅 aber wenn die Regelung so ist kann man daran eh nichts ändern ich wollte mich ja nur mal informieren und ich werde mich dann evtl. um eine Ratenzahlung bemühen hoffe das ist möglich
Das Geld vom Jobcenter für August bekomme ich jedoch auch nicht im August sondern wie beim Bafög auch am Ende des vorherigen Monats also dann quasi Ende Juli für August ...das ändert aber an der Sachlage nichts oder ?
Möglicherweise bekommst Du auch nur noch ein Darlehen, wenn klar ist, dass Du Bafög bekommst
Du kannst das JobCenter darauf aufmerksam machen, dass diese Leistung ja für den nächsten Monat deinen Unterhalt sichern soll.
Da das AlG 2 aber auch immer am letzten Banktag für den nächsten Monat gezahlt wird, kennt man diese Problematik dort.
Das werd ich aufjedenfall machen , einen Versuch ist es wert, danke :)
Die Veränderung musst du ohnehin melden.
ja das sowieso , hab nur erst seit gestern den Bescheid und heute is Sonntag , werde morgen da anrufen :)
Ja wird Ende Juli für August gezahlt aber es zählt ja trotzdem als Einkommen für August also bin ich mir nicht sicher ob das so funktioniert ... schön wärs aufjedenfall 😅
& ja hatte gestern den Bewilligungsbescheid für das Bafög im Briefkasten
ich hoffe im Moment einfach dass ich dann problemlos eine Ratenzahlung beantragen kann