Leistungen nach dem BaföG erhalten bei „nicht versetzt“ und Schulwechsel?
Aktuell bin ich Schüler auf einem beruflichen Gymnasium, Klasse 11 (EK), und beziehe Leistungen nach dem BaföG.
Wie es aussieht, werde ich nicht in die 12. Klasse versetzt. Mittlerweile habe ich erfahren, dass die Wiederholung eines Schuljahres, sofern nicht freiwillig, keine Einschränkungen der Leistungen mit sich bringt.
Nun ist meine Frage: Wenn ich ohnehin wiederholen muss, ist es mir möglich auf ein anderes berufliche Gymnasium in die 11. Klasse zu wechseln (ab dem nächstem Schuljahr, sprich, ab September d. J. )? Oder bin ich dazu verdonnert, die jetzige Schulart zu durchzuziehen?
Danke euch im Voraus!
Rbb
2 Antworten
Du meinst die Fachrichtung zu wechseln? Das müsste eigentlich gehen. Allerdings solltest du das sofort in Angriff nehmen. Die neue Schule wartet ja nicht auf dich...
Wenn die Schulform BAföG Förderung macht, dann schon.ansonsten musst Du auf die alte Schulform bleiben.
Unter
2. Welche Schüler können durch BAföG gefördert werden? (§ 2 BAföG)lesen.
Das berufliche Gymnasium, auf das ich wechseln wollte, nimmt mich definitiv. Schul-ART in dem Sinne, wäre dieselbe, lediglich das Profilfach ändert sich.
Kann ich das einfach so entscheiden oder kann das Bafög-Amt sagen, „Nönö, musst auf der Schule bleiben sonst kriegste nix“ ...