muss man hartz 4 zurückzahlen
muss einer der von hartz 4 lebt und er wieder arbeit findet oder sich selbständig macht und dann zu geld kommt die leistungen wieder zurückbezahlen??
9 Antworten
nein wenn man zum zeitpunkt des bezuges bedürftig ist, nicht. nur wenn leistungen zu unrecht bezogen wurden muss man das natürlich zurück zahlen. wenn man beginnt zu arbeiten kann es passieren das man im monat in dem man den ersten lohn bekommst schon leistungen der arge bekommen hat und die muss man dann auch erstatten.
Nein, wenn er angestellt wird,
evt. ja, bei Selbstständigkeit (vielleicht weiß hier einer genauere Auskunft).
Und zusätzlich evt. bei Todesfall:
"Verpflichtung der Erben zur Rückzahlung des ALG 2 Erben des Hartz IV Beziehers müssen das von der ARGE gezahlte ALG 2 zurückzahlen, soweit es innerhalb der letzten 10 Jahre gezahlt wurde und 1.700 Euro überstiegen hat. Nicht zurückzuzahlen sind Einstiegsgeld und befristeter Zuschlag. Die Haftung des Erben ist auf den Wert des Nachlasses beschränkt. Von dem ererbten Vermögen kann der Erbe zuvor die Schulden und die Kosten einer angemessenen Beerdigung abziehen. Der Ersatzanspruch des Erben ist ausgeschlossen, wenn der Wert des Nachlasses 15.500 Euro nicht erreicht und der Erbe Partner des Hartz IV Empfängers war, beide verwandt waren und nicht nur vorübergehend bis zum Tod zusammengelebt haben oder der Hartz IV Empfänger von dem Erbe gepflegt wurde. Bedeutet die Rückzahlung für den Erben eine besondere Härte, so darf die ARGE den Rückzahlungsanspruch ebenfalls nicht geltend machen. Der Anspruch kann von der ARGE nur innerhalb von 3 Jahren geltend gemacht werden."
Quelle: http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/rueckzahlung-alg-2-erstattungsanspruch.php
Der Ersatzanspruch des Erben ist ausgeschlossen, wenn der Wert des Nachlasses 15.500 Euro nicht erreicht und der Erbe Partner des Hartz IV Empfängers war, beide verwandt waren und nicht nur vorübergehend bis zum Tod zusammengelebt haben oder der Hartz IV Empfänger von dem Erbe gepflegt wurde.
Darf ich dass so verstehen, sollte der Hartz4bezieher, sagen wir mal in einem Zeitraum von 10 Jahren Leistungsbezug so an die 100.000,-€ vom Amt erhalten haben, das Wohneigentum erziehlt aber nicht mehr wie € 90.000,- sollte es der Erbe veräußern, dass er dann ans Amt eben nur 90.000,-€ zu berappen hätte und nicht den restlichen Fehlbetrag in Höhe von € 10.000,- dann als Schulden, zu zahlen ans Amt übrig bliebe für den Erben?, sollte er verpartnert sein mit dem ehemaligen Hilfebedürftigen? Er bekäme die fehlenden €10000,- geschenkt, bzw. nicht angerechnet? Und wie verhält es sich, sollte der Erbe nicht mit dem Erblasser zusammen gewohnt haben, nicht verpartnert gewesen sein, sondern einfach nur als Erbe eingesetzt gewesen sein, da gut bekannt, müßte er beim Verkauf der Eigentumswohnung, sollte diese weniger wie die geschuldeten 100000,-€ einbringen, dann den Restbetrag auch ans Amt zurückzahlen müssen, eventuell dann dafür Schulden machen?
Moin, wenn der NAchlass also 15000€ sein darf fällt alleine deshalb schon die Rückzahlung weg.- DAnn wäre der Erblasse nämlich nicht bedürftig gewesen für Hartz.-
hallo zusammen, ich wollte auch mal was fragen bezüglich einer zurückzahlung an die arge. ich habe am 1.4.2009 einen job als gerüstbauer angenommen und habe logischerweise am 30.4.2009 meinen ersten lohn erhalten von meiner neuen firma. vor diesem job habe ich alg2 bekommen, der normale satz(bei uns 355 euro zu dem zeitpunkt). ich teilte der arge mit das ich zum 1.4.2009 einen festen job wieder habe und daher kein geld mehr benötige am 30.4.2009 was ja logisch ist. die haben das auch alles zur kenntnis genommen und ich hatte gefragt ob ich trotzdem noch am 30.3.2009 meine leistung erhalte damit ich bevor ich meinen ersten lohn bekomme nicht mit leeren händen darstehe. die sagten dann ja wir zahlen ihnen das ganz normal aus da sie ja anspruch darauf haben. So, jetzt kommt der eigentliche punkt, ein zwei monate nach diesem gespräch bekomme ich post vom Hauptzollamt in Kiel. da steht drin ich hätte für die zeit vom 1.4.2009 bis zum 30.4.2009 zu unrecht leistung vom amt bezogen -also die 355 euro. ich solle diesen betrag umgehend an die arge zurückzahlen. ich bin etwas verwirrt deswegen, das geld was ende märz gezahlt wurde damit ich im april was zu essen und zu trinken habe bis ich meinen ersten lohn bekomme soll ich zurückzahlen, es stand mir ja zu und trotzdem verlangen die das ich es zurückzahlen soll. ich wäre froh wenn mir einer helfen könnte oder jemand einen paragraphen weiß in dem steht das man das nicht zurückzahlen muss. danke euch
In dem Fall hat das Jobcenter aber leider richtig gehandelt. Der Lohn für die neue Arbeit wird zwar erst zum Monatsende bezahlt, trotzdem ist das Jobcenter in dem Monat nicht mehr für die Zahlung zuständig. Blöd, da man dann quasi einen Monat lang sehen muss, wo man bleibt, aber die Rechtslage ist so. Tut mir leid für Dich!
Nein, außer er bezieht die Hilfe weiter während er schon arbeitet, dann schon. Für vorher geleistete Zahlungen muss nichts erstattet werden.
Nein! Außer es überlappt sich, mit deinen Gehalt... das hatten wir... mein Partner fing im August an zuarbeiten und bekam ende August sein erstes Gehalt und wir mussten das Geld vom August dem Amt wieder zurück zahlen...
Das ist aber nicht richtig, weil Hartz bis zum 1. Lohn gezahlt wird.-