Zufahrt vom Haus wird zugeparkt - was kann man tun?
Guten Abend!
Die Zufahrt eines Mehrfamilienhauses wird immer öfter durch direkt gegenüber parkende Autos, die Besuchern von dortigen Anwohnern zuzuordnen sind, versperrt. Man kommt durch auf der Straße die parkenden Autos kaum noch in die Einfahrt oder aus der Einfahrt. Es ist bisweilen problematisch. Zu einem Auffahrunfall/Parkrammer kam es bisher noch nicht --------> Betonung liegt aber auf "bisher".
Wie kann man diese Thematik angehen? Thema ist eben, dass das Mehrfamilienhaus einer Baugenossenschaft gehört & daher nicht bekannt ist, wer da was sagen sollte (wenn denn). Entweder die Wohnungsnutzer in dem zugeparkten Haus oder sollte man sich an die Baugenossenschaft wenden?
Vielen Dank!
7 Antworten
Guten Tag,
Wenn Sie aus der Einfahrt raus möchtenl und dies auch mit mehrmaligem Rangieren nicht machbar ist da die Einfahrt oder Zufahrt blockiert ist, können Sie in dieser Situation die Polizei oder das Ordnungsamt rufen und diese veranlassen in den meisten Fällen das Abschleppen, wenn sie wirklich nicht mehr rauskommen.
Bitte beachten:
Das Ordnungsamt wird in der Regel mit Abschleppen nicht aktiv wenn man nach Hause kommt und in die Einfahrt rein fahren will. Hier kann sich alternativ ein Parkplatz auf der Straße gesucht werden.
Vielleicht wäre es zu empfehlen, den betreffenden Autos ein freundlichen Brief an die Windschutzscheibe zu hängen mit der Bitte nicht mehr dort zu parken, oder den Inhaber des Hauses anzuschreiben, auch wenn es eine Firma ist und man nicht weiß, wer was zu sagen hat.
KaterKarlo2016
Habt Ihr schon mal den "Übeltätern" geredet bzw. Sie darauf
angesprochen? Brief ans Auto? Bitte an dne Vermiter eine Zettel im
Treppenhaus auszuhängen bzw. es ansuprechen. Nicht gleich zwingend mit der Kanonen auf Spatzen schießen. Notfalls (nicht gleich beim 1 Mal) auch mit den Ordnungsamt drohen und im Zweifelsfall dann auch umsetzen.
Die von dir beschriebene Situation lässt vermuten, dass die Straßenbreite unter 4 m ist. Das Straßenbauamt ist daher nicht verpflichtet ein Parkverbotsschild aufzustellen, weil bei untermaßigen Straßenbreiten auf öffentlichen Straßen das Parken laut StVO grundsätzlich verboten ist.
Zuständig für die Einhaltung des Parkverbotes ist das Ordnungsamt. Jeden Tag 2 Anrufe und ständig nerven.
Hallo Gerhart, das habe ich noch nie gehört.Kannst du mal den Paragraphen nennen? Dies hieße dann ja auch, dass bei einer geringeren Straßenbreite das Parken nur geduldet würde. Dies wiederum hieße doch dann auch, dass das Ordnungsamt das Abschleppen veranlassen müsste!?
StVO § 12 3. (3) Das ist die Grundlage, die @ katerkarlo2016 in seinem Kommentar beschrieben hat.
Zuständig ist das Ordnungsamt, die Baugenossenschaft hat damit nichts zu tun.
Danke, guter Tipp!
zuparken und nicht rausfahren können ist Nötigung - zuständig: Polizei ...
nicht reinfahren können ist gar nichts ....
ihr könntet auch mit em Ordnungsamt sprechen, ob man nicht eine Sperrfläche auf der Straße anzeichen kann ...
Wer so DOOF ist bei Ausparken ein anderes Auto streifen, ist selber Schuld.
Wurde man eingeparkt ruft man die Polizei die ruft das Ordnungsamt oder kommt selber. Wenn das wirkich so ist wird der Wagen abgeschleppt.
Man kann vorsorglich auch die Leure beim Ordnungsamt anzeigen. Man wird dann namentlich als Zeuge genannt. Entweder zahlt der Täter oder geht vor Gericht.
Die "verbleibende" Fahrbahnbreits muss 2,5 Meter betragen, darunter kann man nicht parken. EInfach mal die Straßenverkehrsordnung lesen.
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Vielen herzlichen Dank!