Zu zweit eine Firma gründen
Hallo Community,
zusammen mit einem Freund möchte ich eine Firma im Bereich Webhosting und Internetdienstleistungen gründen. Das Problem ist: Wir steigen da noch nicht zu 100% durch.
Dass beide für sich ein Einzelunternehmen führen, scheidet für uns aus. Eine GbR erscheint passend, jedoch finden wir im Internet widersprüchliche Aussagen darüber, ob eine solche Gesellschaft bürgerlichen Rechts überhaupt gewerblich (d.h. mit regelmäßigen Einnahmen) handeln darf. Hier scheint dann doch die OHG das Richtige zu sein, hat allerdings einen enormen Nachteil: Nämlich die volle Pflicht zur doppelten Buchführung; bei der GbR wäre dies nicht so.
Oder mal in einem Satz gefragt: Was müssen wir für unser Vorhaben tun, was erzählen wir der netten Dame beim Finanz-/Gewerbeamt wenn wir unser Unternehmen, in welchem wir beide als gleichberechtigte Gesellschafter auftreten wollen, anmelden möchten?
Viele Grüße
3 Antworten
Ihr geht gemeinsam zum Gewerbeamt und meldet eine GbR an. Dabei muss jeder Gesellschafter eine eigene Gewerbeanmeldung abgeben. Im Feld 1 wir der Bezug zum jeweiligen Partner angegeben. Eine OHG nicht nicht erforderlich.
Ich rate euch aber dringend, in einem schriftlichen Gesellschaftsvertrag alles festzulegen. es muss klar sein, was passiert, wenn einer aussteigen will oder muss. Über die Aufteilung von Gewinnen entscheidet man schnell, für die Verluste haften aber beide mit ihrem gesamten Vermögen. Daher sollte man immer die Chance haben, da rechtzeitig rauszukommen, wenn es nicht läuft
Wo Ihr wohnt ist unbedeutend. Ihr müsst euch nur entscheident, wo der Betriebssitz der GbR ist. Und für diese Adresse gebt ihr beide die Gewerbeanmeldungen im örtlich zuständigen Gewerbeamt ab.
Wieso sollte es eine GbR keine Regelmäßigen einnahmen machen dürfen, das währe ja idiotisch, ich kenne leider nur den Merch store von der Band The Bosshoss, als ich da vor vier jahren mal etwas bestellt habe, war der kauffvertrag mit der Trashville Store Gbr und mit Merchendise wird ja mitlerweile n menge Geld gemacht darum denke ich dass Sie (die Gbr) natürlich gewerblich handeln darf.
widersprüchliche Aussagen darüber, ob eine solche Gesellschaft bürgerlichen Rechts überhaupt gewerblich (d.h. mit regelmäßigen Einnahmen) handeln darf.
Wo steht denn das? - Ist mir nicht bekannt.
Bzw. um welche Arten von Einnahmen handelt es sich in diesen Fällen?
was erzählen wir der netten Dame beim Gewerbeamt
So wie es ist. Und Ihr müsst Euch entscheiden, wo der Sitz (Adresse) des Betriebs sein soll.
Danke für die Antwort & die Hinweise :)
Ist das irgendwie problematisch, dass wir in verschiedenen Städten wohnen?