Leasingvertrag in einer GbR

3 Antworten

Ich sehe da nicht so das große Problem. Der Leasingvertrag läuft auf den Namen des Gesellschafters der den Wagen fährt. Somit haftet er auch allein für den Leasaingvertrag. Abgesehen mal davon, ob eine Leasingbank diesen Vertrag überhaupt machen würde bei dem geringen Umsatz und damit geringem Gewinn. Im Gesellschaftsvertrag wird die Nutzung und Kostenverteilung des Fahrzeuges geregelt. In der VuG Rechnung wird die Leasingrate, abzügl. Privatnutzung, mit dem Gewinn des entsprechenden Gesellschafters verrechnet. So sehe ich das zuminsdest. genaueres erklärt Euch euer Steuerberater.

pblaw  04.05.2009, 18:27

Manche geben hier schon einen schönen Blödsinn als "Tipps". Wer eine Frage nicht richtig beantworten kann, sollte doch den Mund halten.

Grave1989  30.04.2009, 19:11

Das ist totaler Quatsch den du da schreibst! Alle Gesellschafter haften in der GbR nicht nur der der das Fahrzeug fährt!

Finger weg!Wenn er privat etwas leasen möchte,bitte schön.Bei der GbR bist du immer mit in der Haftung.Außerdem bei einem derart geringen und auch noch unregelmäßigem Umsatz (noch nicht mal Gewinn!)wäre es auch ansonsten nicht anzuraten.

Nicht mitmachen. Neben Ausfall traegst Du auch noch die (wahrscheinliche) Steuerhinterziehung mit.