GbR mit Ehefrau gründen
Hi
Meine Frau und ich hatten bis Ende 2009 jeder ein Gewerbe angemeldet. Ich als Medienunternehmen und sie als Fotografin und DJ. 2010 haben wir die Gewerbe zusammengelegt, meine Frau meldete ihr Gewerbe ab und ich nahm die Fotografie in mein Gewerbe auf.
Jetzt erklärte uns unser Steuerberater, es wäre besser das ganze nachträglich in eine GbR umzuwandeln. Da dieser aber anscheinend ein gutes Geschäft mit dem Gesellschaftsvertrag machen möchte, würden wir uns ganz gerne vorher weitreichend erkundigen um die horrenden Beratungskosten zu sparen.
Ziel ist es weniger Stunden bei einer Beratung zu sitzen und evtl. schon einen kompletten Gesellschaftsvertrag vorzulegen.
Uns kommt es dabei darauf an, dass meine Frau ohne einen einzelnen Gewerbeschein fotografieren darf, bzw. als DJ in den Clubs auflegen darf. Ich möchte sie dabei auch nicht anstellen, weil sie bereits in ihrem eigentlichen Beruf als Orthoptistin auf drei Steuerkarten und eine 400 Euro-Stelle arbeitet.
Idealerweise müssten wir also beide als Inhaber der Firma gelten und unsere Gewinne bzw. Verluste ohne Trennung der selben in unsere gemeinsam veranlagte Steuererklärung einfließen lassen.
Das Thema Haftung ist zwar wichtig, aber schon vollständig erklärt worden. Also benötigen wir darauf keinerlei Hinweise.
Da es einen rechtlichen Unterschied gibt, zwischen einer normalen GbR und einer GbR unter Angehörigen, wäre es mir wichtig diesen genau zu klären.
Die meisten Seiten bei der Googlesuche drückten sich dabei mehr als schwammig aus.
Eine Seite zum Thema Ehegatten GbR beschränkte sich komplett nur auf landwirtschaftliche Familienbetriebe. Andere auf Gemeinschaftspraxen.
Uns interessiert also folgendes:
Infos, Infoseiten, Infomaterial, Musterverträge, oder ähnliches, die genau dieses Thema behandeln. Wenn jemand einen vergleichbaren Fall kennt, und Infos für uns hat, würde uns das sehr freuen. Sollte jemand anderweitige Tipps für die oben erwähnten Infos, Infoseiten, etc. haben würde uns das auch schon sehr weiterhelfen.
Vergleichbare Konstellationen sind zwei Eheleute, die die gleiche Dienstleistung (Fotografie, DJ, Kurierdienst, Gartenarbeit, Gebäudepflege oder ähnliches) anbieten.
Vielleicht hat jemand schonmal einen ähnlichen Fall selber erlebt oder betreibt auf ähnlichem Gebiet eine GbR mit seinem Ehepartner und kann uns Tipps geben.
Schonmal Danke im Voraus.
PS:
GmbH, Ltd. usw. kommen aus diversen Gründen nicht in Frage. Die Haftung ist, wie bereits erwähnt, nicht das Thema dieses Threads.
3 Antworten
Moin Moin...
Ich kann Dir keine konkrete Antwort bezüglich eurer Konstellation (Teamgründung, Medienunternehmen, Freelancer etc.) geben, aber dafür ein paar Links, die für uns immer eine gute Anlaufstelle waren, wenn sich gewisse Fragen (In Deinem Fall "Gewerbeform") aufgetan haben. Bei euch kommt ja auch der steuerrechtliche Faktor hinzu und die vom BMWi sollten die von euch benötigten Informationen parat haben....
... deshalb die erste Adresse: Bundesamt für Wirtschaft und Technologie - Link: http://www.existenzgruender.de/beratung_und_adressen/infotelefone/index.php
Desweiteren findest Du auf der Internetseite vom BMWi auch weitere Informationen rund ums Thema Existenzgründung (Auch bei schon bestehendem Gewerbe). BMWi => Mittelstand => Existenzgründung.
Alternativ kannst Du Dich auch an die Gründungswerkstatt wenden: gruendungswerkstatt-deutschland.de
Ich hoffe mal, dass es euch ein wenig weiter bringt....
Best Regards...
Welche Vorteile sieht der StB denn wirklich darin?
Ich hatte eine GbR mit meiner Frau. Damit war schon mal die Möglichkeit weg unabhängig agieren zu können (z. B. sie mit Kleinunternehmerregelung und ich ohne).
Außerdem (kein Steuerthema) konnte Sie wg. ihrem Teil des Gewerbegewinns keinen 400€-Job mer machen, ohne sich selbest bei der Krankenkasse anmelden zu müssen.
Uns kommt es dabei darauf an, dass meine Frau ohne einen einzelnen Gewerbeschein fotografieren darf, bzw. als DJ in den Clubs auflegen darf.
Du kannst sie doch beauftragen. Und wenn es einer der Kunden braucht, auch schriftlich. Wo ist denn das Problem?
Und das Geld kannst Du ihr doch so in die Hand drücken - oderhabt Ihr Gütertrennung? Wenn nicht, gehört es Euch doch eh beiden.
Ob Ihr Euch bei Euren Vereinbarungen und beim Verteilen des Geldes streitet, ist doch weit eher eine Ehefrage (um nicht das Wort Eheproblem zu benutzen) als eine Frage der Geschäftsform.
Und falls es (hoffentlich nicht!!) doch Eheprobleme geben sollte: Dann lieber nicht noch eine GbR drauf bauen, die bald wieder getrnnt werden müsste.
Wo also sieht der Steuerberater wirklich für Euch einen begründeten Nutzen oder in Geld messbare Vorteile?
Jetzt sind die Vorteile schon klarer. :-)
Bleibt die Frage, wie ausführlich der Vertrag wirklich sein muss.
Hat der StB denn schon mal einen schriftlichen Kostenvoranschlag dazu gemacht?
Da warten wir noch drauf. Einige Bekannte haben uns schon Tipps gegeben. Davon sind zwei Anwälte. Die meinten, der Vertrag sollte möglichst einfach und einschlägig gefasst sein.
Jau.
Ich halte als ehem. Wp + StB eine Ehegatten - GbR - aus zivilrechtl. Gründen - für die schlechteste aller Lösungen !! (Scheidung / Hartz IV / Kreditbedarf ) So weit schaut kaum jemand in die Zukunft.
Wer bei solchen gravierenden Dingen bereits Fehler macht, zahlt später i m m e r drauf !
Unterschiede zwischen Fremden - od. Ehegatten - GbR gibt es zivilrechtlich nicht !
Naturgemäß schaut das lb. FA einer Ehegatten - GbR besonders gern hinter die Fassaden:
aber nur deshalb, weil sich die Personen sehr oft n i c h t genau + nicht dauerhaft an geschriebene
Vereinbarungen - in der Praxisumsetzung ! - halten!
Einen GbR - Vertrag können auch Eheleute (grundsätzlich ! ) selbst zu Papier bringen !
Je kürzer, desto besser ! Den (irgendwo etwas modifizierten ) MUSTER - Vertr. findet man :
in die eigene Form gebracht sollte man aber die U n t e r z e i c h n u n g vor einem Notar
b e g l au b i g e n (nicht beurkunden ! ) lassen !
Viel Erfolg, wenn Sie nunmehr noch bei einer GbR - Form bleiben wollen !
Scheidung ist für uns absolut kein Thema, weil meine Frau und ich ganz genau wissen, dass wir keine der Kandidaten sind, die sich erst bei der Scheidung im Beisein eines Anwaltes aussprechen. Wir halten uns an die Vorstellung, dass eine Ehe keine leichtfertige Sache ist, und dass man gerade innerhalb einer Ehe immer Lösungen durch vernünftige Gespräche finden kann. Auf unsere genauen Einstellungen zu dem Thema gehe ich hier jetzt nicht ein, weil es einfach nicht hierhin gehört. Fakt ist, bevor wir uns scheiden lassen würden, würden wir alles andere vorher klären. Wir verachten alle diejenigen, die aus einer Scheidung eine Schlammschlacht machen. Sowas ist einfach nur unnötig, man kann alles in Ruhe klären.
Hartz IV ist für uns auch grundsätzlich keine Thema. Auch hier spielt ein Mindestmaß an Selbstachtung eine Rolle. Es gibt bestimmt Gründe, die mich auf irgendeine Weise in das ALG II bringen könnten. Aber vorher würde ich mit allen mir gebotenen Mitteln kämpfen um das zu verhindern. Die Situationen, in denen ich mit sowas bereits konfrontiert war, habe ich immer meistern können.
Das mit dem Kreditbedarf ist nun aber eine interessante Frage.
Wenn wir nun, sagen wir mal für eine Eigentumswohnung oder ein Haus einen Kredit aufnehmen würden (unterstellen wir mal einen EK-Anteil von min. 20%), wie würde sich das bei einer unbefristeten Beschäftigung meiner Frau in ihrem Hauptjob negativ auswirken.
Wenn die Ehegatten-GbR die schlechteste aller Lösungen ist, welches wäre dann eine bessere Lösung?
Alleine an Versicherungs-, BG-, FiBu- und StB-Kosten sparen wir jährlich einige tausende Euro, gegenüber dem Modell mit zwei getrennten Gewerbe. Dieses kann also absolut keine ernstzunehmende Lösung sein. Eine Anstellung meiner Frau macht aus lohnsteuertechnischen Gründen auch nur dann Sinn, wenn sie nicht bereits als Orthoptistin mit drei Steuerkarten und einer 400-Euro-stelle unterwegs wäre. Da aber ihr Künstlername ganz offiziell auf Plakaten, Flyern usw. stehen muss, und sowohl auf Booking-Bestätigungen und Rechnungen ihr Name stehen muss, kommt auch eine, sagen wir mal, Lösung unter der Hand, nicht in Frage.
Wenn also keine GbR, was dann?
Das Problem mit der Kleinunternehmerregelung ist auch völlig uninteressant, da wir beide die Freibeträge locker überschreiten und zudem ausschließlich gewerbliche Kunden mit Vorsteuerabzugsberechtigung haben.
Der StB sieht eher ein Problem darin, wenn ich auf Booking-Bestätigungen und Rechnungen, bzw. Artistrider den Namen meiner Frau schreibe, ohne dass sie angestellt ist. Dies ist aber wichtig, da mit ihrem Namen auf Plakaten, Flyern usw. geworben wird.
Wir hatten, wie bereits erwähnt, vor unserer Hochzeit beide getrennte Gewerbe. Der Verwaltungsaufwand und die Kosten für Versicherungen, Buchhaltung, Steuerbeater, BG etc. sind exorbitant. Durch die Zusammenlegung der Gewerbe haben wir einige tausend Euro gespart.
Man muss vielleicht wissen, dass wir beide keine Hobby-Hochzeits-DJs sind, sondern relativ bekannte und erfolgreiche Club-DJs sind und meine Frau zudem noch als Szene-Fotografin (Kein Fotoscout, sondern echte Fotografin) unterwegs ist. Deswegen ist das nicht unter der Hand machbar.
Krankenversichert ist sie bei einer gesetzlichen KK durch ihren Job als Orthoptistin. Wobei diese Tätigkeit auch einkommensmäßig bei ihr überwiegt.
Gütertrennung haben wir nicht. Und das ist auch nicht nötig, da wir auch nach über 12 Jahren Beziehung und 2 Jahren Ehe uns immer noch von allen Umstehenden anhören müssen, dass wir wie frischverliebte Turteltäubchen sind. Was auch echt der Fall ist.
Es geht also darum, dass meine Frau ganz offiziell ohne eigenes Gewerbe in der Agentur als DJane unterwegs sein und ich auch mit ihrem Diplom als Fotodesignerin werben kann.
Zwei getrennte Gewerbe, wie gesagt, sind deutlich unvorteilhaft, weil zweimal Haftpflicht, Rechtschutz, Inhaltsversicherung, Berufsgenossenschaft, IHK, FiBu, StB usw. anfallen.
Das mit der GbR ist also schon der beste Weg. Nur vermute ich mal, dass der StB alleine für den ganzen Beratungskram, und die Erarbeitung eines Gesellschaftsvertrages, wie schon zuvor für die Formalitäten der Übernahme des Betriebsinhaltes meiner Frau viel Geld haben will.
Das würden wir gerne reduzieren, indem wir uns vorher schlau machen.
Also zusammengefasst:
Zwei Gewerbe ungünstig weil doppelte Kosten.
Stillschweigende Beschäftigtigung heißt auch: Werbung unmöglich
KK meiner Frau uninteressant, weil bereits geklärt.
Kleinunternehmerregelung bringt nichts, weil zu hohe Umsätze und Kunden grundsätzlich VSt-abzugsberechtigt.