Kann ein GBR Gesellschafter Rentner sein?
Ich möchte mit meinem Noch-Chef eine GBR gründen da er bald in Rente geht, die GBR soll ab dem 1. Tag der Rente bestehen. Nun möchte ich gern wissen ob mein Noch-Chef stiller Teilhaber sein kann und ob er sein Gewerbe abmelden kann und ich einfach ein Gewerbe anmelde, oder ob beide Gewerbe weiterbestehen müssen??? Es handelt sich um eine KFZ-Werkstatt.
2 Antworten
Sei sehr vorsichtig bei einer GBR haftest DU! bis zum letzten Hosenknopf. Warum keine GmBH?
Vor allem wenn die GBR aus mehreren Teilhabern besteht wäre ich überaus vorsichtig, der andere häuft Schulden an und du haftest......
Ursusmaritimus
Was hat der fehlende Berufsabschluss mit der Gesellschaftsform zu tun? Ich wiederhole meine Formulierung....pass auf!!
die Gesellschaftform bestimmt deine persönliche Haftung!
Dann meldest du das Gewerbe unter deinem Namen an und dein ehemaliger Chef gibt als Meister seinen Namen her. Du zahlst ihm ein geringes Gehalt und damit wäre die Sache geklärt.
Es ist letztendlich aber eine Haftungsfrage, wenn es Probleme gibt. Bei der GbR wäre dann dein ehem. Chef mit im Boot.
Wenn dein ehem. Chef sterben sollte, musst du dich wieder um einen anderen Meister kümmern, sonst darfst du die Werkstatt nicht weiterführen.
Wenn ihr eine GbR macht, dann müssen beide das Gewerbe angemeldet haben und beide brauchen die Qualifikation. Stille Teilhaber gibt es in einer GbR nicht. Jeder Gesellschafter haftet für alles !
Wenn du die handwerkliche Qualifikation nicht hast, dann geht die GbR nicht. Du kannst aber das Gewerbe alleine anmelden und deinen Chef als Meister (handwerklicher Betriebsleiter) einstellen. Er wird dann für dich in die Handwerksrolle eingetragen. Du musst ihm nur ein kleines Gehalt (400 Euro) zahlen. In der Größenordnung bekommt er auch keine Probleme mit der Rente.
Das Problem ist, das jeder was anderes meint, der eine sagt da geht nur ne GBR und Übernahme bzw. eigenes Gewerbe mit geringfügiger Beschäftigung des Ex-Chefs geht nicht... Du meinst jetzt wieder das genaue Gegenteil
In einer GbR braucht jeder Gesellschafter alle erforderlichen Zulassungen bzw. Erlaubnisse.
Wenn du eine verlässliche Antwort willst, dann ruf doch bei deiner Handwerkskammer an und frage dort nach, denn das ist die Stelle, mit der du Ärger bekommen würdest, wenn du ein Handwerksgewerbe ohne eigenen Meistertitel bzw. handwerklichen Betriebsleiter anmelden würdest...
Nee, so kompliziert ist das ni, hier gehts auch nicht um Schulden, mein chef hat eine eigene KFZ Werkstatt auf seinem eigenen Grundstück. Nun wird er im nächsen Jahr 65 und geht in Rente. Er möchte das ich die Werkstatt weiterführe...das Problem ist aber, das ich keinen Abschluss in diesem Beruf habe und deshalb nur eine GBR in Frage kommt!