Gesetzliche Krankenversicherung durch Gründung einer privaten GBR - Wo findet man gesetzliche Grundlagen?
Zusammen mit meiner Schwester möchte ich eine nicht gewerbliche Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GBR) gründen. Zweck soll die Verwaltung mehrerer in unserem privatem Eigentum stehende Grundstücke sein, die allesamt vermietet sind.
Wir möchten uns beide von der neuen GBR anstellen lassen und einen schriftlichen Arbeitsvertrag schließen.
Grundsätzlich ist es so, dass man ab einer Beschäftigung von 450,01 Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung aus dieser pflichtversichert ist, wenn man keine andere Krankenversichetrung hat.
Ist das auch in unserem Fall so, wo ja Beschäftigungsgeber und Beschäftigungsnehmer quasi identisch sind und nur die Verwaltung privaten Vermögens erfolgt? Wo findet man gesetzliche Grundlagen hierfür?
3 Antworten
Wenn man eine GbR gründet schliesst man einen Gesellschaftervertrag ( Oder besser: Sollte man einen solchen schliessen ;-) ) in dem ohnehin schon alles geregelt ist. Eine eigene Einstellung IN diese GbR ist gar nicht möglich. ( Mit sich selbst als "Privatperson" einen Vertrag schliessen ist etwas komisch ;-) ) - Du wirst doch ohnehin über "sonstiges Einkommen" verfügen, über das du auch krankenversichert bist? Ich meine, mit diesen genannten 450,01 kann man ja nicht leben. Der Rest läuft dann über die Einkommenssteuer.
Ich denke, grundsätzlich geht die eigene Anstellung in der eigenen GmbH oder GbR schon, da es sich hierbei ja um eine eigene Rechtspersönlichkeit handelt.
Ich habe gestern gelesen, dass man in der eigenen GmbH oder GbR nur nicht die Mehrheitsanteile halten darf und nicht die wesentlichen Geschicke dieser leiten darf.
Kennt diese Regelung jemand? Wo finde ich gesetzliche Grundlagen hierzu?
Die jetzige Versicherung spielt meines Erachtens keine Rolle, da bei einer Beschäftigung ab 450,01 Euro Sozialversicherungspflicht besteht. Somit ist man automatisch auch krankenversicherungspflichtig.
Man kann sich auch freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Dann zahlt man eine hohen Beitrag, weil man die AG- und AN-Beitrag selbst zahlt. Aber in eurem Fall: Ihr seid angestellt und eure Gesellschaft muss dann normal den AG-Anteil an die KK abführen.
Die Frage vorher ist aber, wie seid ihr jetzt versichert? Wenn ihr jetzt in einer PKK seid, dann ist ein Wechsel nicht so einfach.