Abiturjahrgang - GbR gründen mit 17?
Wir sind der kommende Abiturjahrgang 2018. Da wir auch Vorfinanzierungspartys, Kuchenverkäufe etc. mit Einnahmen und Ausgaben haben, ist es notwendig einen Verein, eine GbR etc. zu gründen. Wir haben uns allerdings gegen einen Verein entschieden aufgrund von Voraussetzungen, Kosten etc. Nun die Frage zur GbR: Ist es möglich, dass auch ein 17-Jähriger an der GbR beteiligt ist als Geschäftsführer/Gesellschafter etc.? Ein 18-Jähriger würde die GbR "gründen", also anmelden, und wäre es dann möglich, dass dieser einen 17-Jährigen voll und ganz bevollmächtigt?
Vielen Dank im Voraus.
3 Antworten
Eine GbR wird nirgens angemeldet oder eingetragen.
Eine Personengesellschaft ist schneller gegründet, als man denkt: Schließen sich Kollegen zu einer Fahrgemeinschaft zusammen, entsteht eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, kurz GbR oder BGB-Gesellschaft genannt.
Wir finden aber überall dass eine solche GbR beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden muss??
Eine GbR kann man nirgends anmelden.
ein Siebzehnjähriger ist beschränkt geschäftsfähig, dass heißt er darf nur Geschäfte abschliessen, die ihm einen lediglich rechtlichen Vorteil bringen oder vom "Taschengeldparagraph" abgedeckt sind ... das kann man auch nicht mit einer Vollmacht durch die GbR ändern ...
das heißt die GbR kann eigentlich auch nur Volljährigen gegründet werden (wegen des lediglich rechtlichen Vorteils) und auch nur Volljährige können für die GbR rechtswirksam handeln ...
und vorallem ist es nicht möglich, dass ein (!!) 18-jähriger eine GbR gründet ....
.... ;-) wenn er eine gespaltene Persönlichkeit hat, dann vielleicht ;-)
Eine GbR wird nicht angemeldet und kann formlos gegründet werden. Allerdings von mindestens zwei Personen. Minderjährige benötigen die Zustimmung ihrer Eltern. Eine Bevollmächtigung ist auch an Minderjährige ohne elterliche Zustimmung möglich.
Und wie soll dann geregelt sein, wann und wer haftet, wenn diese GbR nicht einmal irgendwo angemeldet ist??