Zu welchem Stockwerk "gehört" der Absatz zwischen 2 Treppen?

4 Antworten

In einem Miethaus gehören Treppenpodeste und Treppen zum gemeinschaftlich nutzbaren Bereich eiens solchen Hauses.

Aufschluß über die sonstigen Nutzungsmöglichkeiten und Einschränkungen  gibt die hausordndung, sofern der Hauseigentümer keine anderen Anordnugnen im Einzelfall trifft.

Bei einem Haus mit Eigentumswohnungen gilt das vorstehende für die Bewohner sinngemäß; hier wird der Begriff Eigentümer durch die Wohnungneigentümergeminschaft ersetzt, die regelmäßig durch einen Verwalter vertreten wird.

Der gehört zur Abwärtstreppe. Die ist bei vereinbarter Mieterreinigung vom Mieter der nächsthöheren Wohnung (im Wechsel mit den/dem Mieter der gleichen Etage) zu reinigen.

Naja, der Hausflur als solches ist Gemeinschaftseigentum und gehört so gesehen rechtlich allen. Aber normalerweise (z.B., wenn man Treppenhausreinigung durchführen soll), zählt zur eigenen Wohnung das Treppenhaus von der Wohnungstür bis zur nächst tiefergelegenen Etage in Deinen Aufgabenbereich, somit "gehört" dieser Teil des Treppenhauses zum . OG

cps2312 
Beitragsersteller
 15.10.2016, 11:08

Vielen Dank.....Genau so hatte ich das auch in Erinnerung war mir aber nicht mehr sicher...

Die Bewohner des unteren Stockwerks haben ja eigentlich gar keine Veranlassung, weiter hoch zu gehen.

Außer es existiert ein Dachboden als Lagerplatz