Darf der Kinderwagen im Hausflur stehen?

10 Antworten

Gibt es andere Familien im Haus mit Kinderwägen?

Wenn ja, wie handhaben die das?

Des weiteren, wäre da die Frage, was in der Hausordnung steht.

Ist dort kein Vermerk, dass dies unter allen Umständen verboten ist, solltest Du Dir hierüber mal gar keine Sorgen machen, klappe den Wagen vielleicht zusammen, so wie Du es jetzt auch tust und wenn die Dame Dich dann wieder anspricht, sagst Du ihr, dass es weder in der Hausordnung ausgechlossen ist, noch sie persönlich an dem Wagen vorbei müsse, ergo keine persönlichen Nachteile aus dem Vorhandensein des Wagens hat.

Du hättest nun ihr zuliebe, den Wagen künftig zugeklappt, könntest ihn aber anderweitig nicht unterbringen und brauchst ihn jeden Tag.

Darüberhinaus würde ich mit dem Vermieter/Hausverwaltung Kontakt aufnehmen und Dir von dort aus auch "Rückendeckung" holst. Erkläre denen ganz genau wie dem GF Forum auch, warum der Wagen steht wo er steht, dass Du ihn sogar zusammenklappst, niemand darüber gestolpert ist, Du keine Anhaltspunkte in der Hausordnung gefunden hättest, Du den Wagen weiter täglich brauchst, ihn im Keller weder unterbringen könntest, noch sei es für Dich maachbar, den Wagen anderweitig zu stellen.

Gerade wenn in der Hausordnung nichts steht, sind Hausverwaltungen in der Regel relativ kulant und problemlos. Die Dame hatte vielleicht einen schlechten Tag.

Ich hoffe ich konnte Dir ein wenig helfen, mit meinem Beitrag, wenn dem so war würde ich mich über ein Hilfreich im Bewertungsportal freuen,

Alles Liebe

Mesolino 
Beitragsersteller
 30.09.2015, 22:49

Hallo
Danke
Ja ich bin mir nicht sicher wegeb der Hausverwaltung aber ich achte extra darauf das er nicht im Weg steht. Der Keller ist voll und da kommen noch mehr Sachen die dort untergestellt werden müssen! Außerdem wäre das total umständlich. In der Wohnung ist nun wirklich kein Platz.
Aber wie hier alle schreiben müsste ich wohl Recht bekommen! Zumal es unnötig war, sie meinte auch sie musste was in die Wohnung transportieren und der stand im Weg kann sein wenn es was sehr großes war aber wie oft passiert das?! Und dann kann man klingeln und Bescheid geben. Also ich lass mich jetzt mal nicht verrückt machen. Die anderen Mieter haben nie was gesagt und ich habe wohl schon jeden einmal gesehen dann hätte man das sicher angesprochen!

Danke für die ganzen Antworten:)

youarewelcome  01.10.2015, 11:44
@Mesolino

Gerne, ich freue mich auch über Bewertungen und wünsche Dir viel Glück mit der Nachbarin!

Es gibt diverse Urteile:

Kinderwagen im Flur

Auch wenn dieses im Mietvertrag untersagt wird,wenn:

Ab der zweiten Etage haben die Richter ein Nachsehen mit Familien und Kinderwagen. Die Eltern dürfen die Wagen im Treppenhaus oder im Eingangsbereich des Hauses abstellen, auch wenn die Hausordnung oder Mietvertrag es verbietet.

Eine Ausnahme machen die Richter aber: Ist der Hausflur eng geschnitten und stört der geparkte Wagen den Durchgangsverkehr,haben die Eltern keine Chance. Sie dürfen den Kinderwagen nur vorübergehend parken.

Aktenzeichen: Amtsgericht Frankfurt33 C361/97-27

Im engen Flur nur vorübergehende Halteerlaubnis

Im engen Hausflur dürfen Kinderwagen nur vorübergehend im Hausflur abgestellt werden. Nachts müssten Kinderwagen ineinem dafür vorgesehenen Abstellraum untergebracht werden.

Wohnungseigentümer aus Essen wollten wegen der Enge im Flur das Abstellen von Kinderwagen ganz verbieten. In der Eigentümerversammlung waren sie damit allerdings gescheitert und hatten deswegen vergeblich geklagt.

Ein vorübergehendes Abstellen sei selbstverständlich und sozial üblich. In dem speziellen Fall gebe es zu dem keine andere Abstellmöglichkeit im Erdgeschoss. Der Abstellraum im Keller sei nicht mit dem Fahrstuhl zu erreichen. "Für Eltern von Kleinkindern ist es unzumutbar, wenn nicht gar unmöglich, den Kinderwagen nach jedem Ausgang mit in die Wohnung zu nehmen", heißt es in der Begründung des Gerichts.

Die Hausordnung sei zudem mit der zeitlichen Einschränkung hinreichend bestimmt. Nachts oder bei längerem Nichtgebrauch müssten die Wagen ohnehin in den Abstellraum.

Die Eigentümer hatten geklagt, weil die im Hausflur abgestellten Kinderwagen nur noch 45 Zentimeter Platz zum Laufen ließen. Die Bewegungsfreiheit sei jedoch ausreichend Rechnung getragen, da die Wagen nicht andauernd dort abgestellt werden dürften, befanden die Richter.

Aktenzeichen: Oberlandesgericht Hamm 15W 444/00.

Mesolino 
Beitragsersteller
 30.09.2015, 20:57

Danke. Also ganz ehrlich es ist genug Platz! Das ist einfach eine von diesen spießigen rentnerinnen die einem das Leben unnötig schwer machen sie muss da nie lang!

... ja, (leider,) so jedenfalls viele Gerichte, wenn denn Platz ist (wer stellt das fest?) und die Fluchtwege freibleiben. Meist kommen dann weitere Fahrzeuge hinzu und so sehen dann auch die Wände aus. Zudem sind die Dinger nicht mehr in der Hausrat abgesichert und wir Vermieter haften natürlich auch nicht bei Schäden etc., auch wenn einige Mieter das immer wieder von uns verlangen. Aus diesem Grund vereinbaren wir eine Ergänzung zum Mietvertrag und somit kann keiner meckern und fordern.

Mesolino 
Beitragsersteller
 01.10.2015, 11:47

Ich bin die einzige Mutter im Haus. Auseinandergesetzt steht der neben meiner Haustür und es ist definitiv genügend Platz. Wenn Versicherungstechnische Gründe die einzige Ursache für das Abstellverbot darstellen  sollten, könnte dem Vermieter das egal sein denn ich wäre bis zu Ihrem Kommentar nicht mal auf die Idee gekommen Anspruch geltend zu machen und würde dies auch nicht.

Der Flur ist groß ich habe extra darauf geachtet. Aber Sie als Vermieter wissen doch sicher wie breit der weg sein müsste.

Also wir achten auf unser Mietshaus und es liegt uns daher fern wände etc zu beschädigen.
Zumal ich viel zu viel Angst hätte wenn was kaputt geht!

Sowas ist in der Hausordnung vermerkt. Was steht denn da drin? Man kann es auf jeden Fall verbieten. In einer meiner Wohnungen dürfen die Bewohner auch keine Schuhe vor die Wohnungstür stellen.

GravityZero  30.09.2015, 21:03

Dann ignorieren, freundlich sein und abwarten was passiert.

angy2001  30.09.2015, 20:38

Schuhe vor der Tür ist nochmal was anderes als ein Kinderwagen. Finde ich.

johnnymcmuff  30.09.2015, 20:57
@angy2001

Schuhe vor der Tür ist nochmal was anderes als ein Kinderwagen. Finde ich.

Der Flur gehört nicht zur Mietsache und da gehören weder Blumen, noch Schuhe oder ein Regal dahin.

Kinderwagen  nur in bestimmten Fällen.

Mesolino 
Beitragsersteller
 30.09.2015, 21:03

Das es immer Leute geben muss die einem das Leben schwer machen!

Mesolino 
Beitragsersteller
 30.09.2015, 21:02

Ja das Problem ist der stört wirklich nicht. Mein Keller ist in der letzten ecke und voll und da muss noch mehr untergestellt werden weil ich nicht alles in meine Wohnung kriege!
Das ist einfach so eine 100% genaue in meiner alten Wohnung hatten die Nachbarn ihren kiwa immer vor die Briefkästen gestellt.

Normalerweise ist das in der Hausordnung oder im Mietvertrag geregelt. Grundsätzlich scheinen die Verhältnisse im Haus ja ganz ok zu sein, vielleicht wäre eine Nachfrage beim Vermieter hilfreich.

Das Problem zu wenig Platz ist ja nicht von der Hand zu weisen. Trotzdem würde ich einfach mal schauen, ob nicht das eine oder andere Ding nicht mehr benötigt wird. Ausmisten kann auch Spaß machen.

Auf jeden Fall aber noch mal mit der anderen Mieterin reden, manchmal haben Leute einen schlechten Tag und muffeln den erstbesten an, der ihnen über den Weg läuft.