Kann der Vermieter das Abstellen eines kälteempfindlichen e-bikes im Winter im Hausflur verbieten, wenn es sonst keinen warmen Raum gibt, keinen Keller?
Hallo,
ich habe ein e-bike mit sensibler Elektronik, welches keine kalten Temperaturen verträgt, da es sonst kaputt geht.
Zu meiner Wohnung im DG gehört kein Keller. Für das Rad gibt es draussen einen offenen Verschlag, aber dort ist es bei diesen Temperaturen zu kalt.
Ich habe das Rad daher unten im Hausflur an die Wand gestellt, wo es absolut niemanden stört. Die Vermieterin selbst hat im 1. OG eine Badewanne liegen, die sie nicht entfernt.
Sie sagte mir nun gerade, dass dieses verboten sei, dass ich mein e-bike dort nicht abstellen dürfe. In den 3. OG, DG, kann ich es nicht tragen, es ist zu schwer. Draussen in dem Verschlag ist es zu kalt.
Ich zahle hier eine WM von 720 Euro!!!
Danke für Antworten an
Theresa.
15 Antworten
Der Hausflur ist ein Flucht- und Rettungsweg, aus diesem Grund gibt es gesetzliche Vorschriften, die ein Abstellen von Gegenständen im Hausflur verbieten. Nur bei besonders breiten Hausfluren kann es erlaubt sein dort etwas abzustellen, da dann immer noch genug Platz ist, um den Hausflur als Flucht- und Rettungsweg nutzen zu können.
Habe ich mich nicht deutlich genug ausgedrückt?
Der Vorraum im Hausflur unten ist breit genug, die Vermieterin hat eine Badewanne im 1. OG stehen.
Dieses ist eine reine Schikane.
Hausflure sind in der Regel Fluchtwege und sind immer freizuhalten (auch ihre Badewanne müsste weg:) ). Leider kann Sie das also und muss es auch :). vlt kannst du ja mit ihr reden und ihr löst das problem nicht so deutsch wie mein vorschlag :)
Schade das es so etwas wie kälteempfindliche ebikes net gibt denn elektronik kann nicht durch kälte kaputt gehen und ja der Vermieter kann es so oder so verbieten
Hier geht es nicht um Fluchtweg, sondern um Schikane und Mobbing.
Die Vermieterin hat den ganzen unteren Hausflur vollgestellt mit den Schuhen ihrer 3 Kinder, anderen Sachen, im 1. OG steht immer noch eine Badewanne, die hässlich ist und alles verstellt.
Dieses ist Mobbing und Schikane, der Blick der Vermieterin war böse, und sie mobbt mich mit ihren 3 Kindern, kontrolliert mich, schickt Gäste von mir einfach fort, da auch die Sprechanlage defekt ist, und vieles andere funktioniert hier nicht.
Elektronik kann sehr wohl kälteempfindlich sein. Displays können regelrecht einfrieren und Akkumulatoren oder Batterien verlieren Leistung.
Aber Fluchtwege müssen freigehalten werden.
Natürlich kann er das untersagen!
Seine Hausordnung - du hast die beim Einzug akzeptiert!
Wenn du dir ein Kälte-empfindliches Fahrrad kaufst, ist das dein Problem, stell es doch in dein wohnzimmer
Auch wenn Du Dich 100mal über eine Badewanne, über Mobbing und über den bösen Nachbarn beschwerst, wenn Deine Vermieterin Dir verbietet, dass Du Dein e-bike irgendwo im Treppenhaus oder Flur abstellst, ist sie im Recht.
Dein E-Bike ist nicht mit Deiner Wohnung kompatibel. Such Dir möglichst bald eine Unterstellmöglichkeit, wo Du das Rad hinbringen kannst, wenn es ganz kalt wird. Das kostet sicher ein paar Euro, aber anders geht es nicht.