Schuhbenutzung im Treppenhaus
Hallo zusammen,
folgendes Problem: Person A wohnt im Dachgeschoß eines 6-Parteien-Hauses und verläßt jeden Morgen (Mo-Fr.) zwischen 7.45h und 8.15h das Haus, trägt allerdings Schuhe mit Absatz, die natürlich keine Turnschuhe sind und daher Krach machen. Ehepaar B (Rentner, schläft gerne bis ca. 9h) fordert daher Person A zu folgenden Optionen auf: - Filzpuschen über die Schuhe ziehen - Schuhe im Keller deponieren und in Hausschuhen nach unten gehen, dort Schuhe wechseln - keine Schuhe mit Absatz mehr zu tragen. Ehepaar C (jung, mit kleinem Kind) fordert Person A dazu auf, mit zweitem Schuhpaar (Hausschuhe) die Treppe zu benutzen und im Auto die Schuhe zu wechseln.
Der Gang aus dem 2. OG ins Erdgeschoß dauert ca. 2-3 min. MUSS Person A tatsächlich den Schuhwechsel im Keller/am Auto durchführen, wenn das so von den Nachbarn gefordert wird?
LG
20 Antworten
Solange du nicht mutwillig lärmend die Treppe hinuntergehst, können die Nachbarn nichts dergleichen von dir verlangen. Es gibt im Nachbarrecht keine Anspruchsgrundlage. Es ist auch inhaltlich nicht nachvollziehbar. Selbstverständlich gehört es zum normalen Mietgebrauch, sich in Straßenschuhen auf der Treppe zu bewegen.
Allerdings sollte man die Beschwerden der Nachbarn ernst nehmen. Sie fühlen sich anscheinend belästigt. Wenn es sich für dich im Treppenhaus nicht laut anhört, spricht das dafür, dass es ein Problem mit der Trittschallentkoppelung des Treppenhauses gibt. Das ist dann ein Mangel der Mietsache, für die der Vermieter zuständig ist. Rate doch den betroffenen Nachbarn, sich diesbezüglich an den Vermieter zu wenden und dafür zu sorgen, dass sich das Treppenhaus normal nutzen läßt
Ich glaube übrigens nicht, dass du für den Weg aus dem 2. Stock ins EG 2-3 Minuten benötigst, es sei denn, du machst auf jedem Absatz eine Zigarettenpause. Mehr als eine halbe Minute dauert das bei normalem Tempo nicht. Dementsprechend ist auch die Lärmbelästigung der Nachbarn wesentlich kürzer.
Mehr zum Thema Lärm erfährst du hier:
http://www.wohnungsanwalt.de/Wohnungsanwalt/Miete/Mietsache/Gebrauch/Gebrauch/Laerm.html
spricht das dafür, dass es ein Problem mit der Trittschallentkoppelung des Treppenhauses gibt.
Die Beschwerde reduziert sich auf eine bestimmte Art von Schuhen, demzufolge stufe ich den Punkt als unsinnig ein.
Der VM ist nicht in der Pflicht das Treppenhaus den Gewohnheiten/ Vorlieben einzelner Mieter anzupassen.
Der Fall ist Sache zwischen den Mietern.
Sorry, "Hilfreich" habe ich aus Versehen geklickt.
Nein, verlangen nicht - 05.00 Uhr ist Nachruhe zu ende.
Die Frage des Miteinanderlebens ist allerdings eine andere, weil es ja offensichtlich den Hausfrieden stört.
Vermutl. kann man auch ohne Klappern über die Treppen laufen, wenn man sich Mühe gibt und will.
Deine Entscheidung
Ich habe ein änliches Problem, nur stehe ich auf der anderes Seite: Wir leben in einem 6 Familien Haus mit einem sehr hellhörigen Treppenhaus. Die Dame aus dem 2. Stock trägt mit Vorliebe Stöckelschuhe und trampelt wie ein Pferd. Ihre Tochter ebenso, nur die Tocht hat dazu noch nix im Hirn und vergisst ständig was in de Wohnung. So kommt es dass regelmäßig 2 Trampelpferde mit nuttenschuhen um 6:15 die Treppe runtertrampeln und anschließend ein trampelpferd wieder hoch und wieder runter und teilweise wieder hoch und nochmal runter. Die Folge ist wir sind wach und mein 1,5 Jahre alter Sohn auch. Wenn man dieses ignorante verhalten anmahnt bekommt man meist noch einen dummen Spruch nach geworfen.
So nun meine frage: muss ich es hinnehmen dass andere Leute über meine aufwachzeitpunkt entscheiden? Was kann ich gegen die beiden unternehmen? Muss der Vermieter etwas dagegen unternehmen?
Wir haben bei jedem lauten Ton den unser kleiner nachts von sich gibt ein schlechtes gewissen und nehmen max. Rücksicht. Was ist dann so schwer wenn man das auch von anderen erwartet?
Konkret an die fragestellerin: hast du dich mal gefragt ob es deinen Mitbewohnern nicht sowie mir geht?
Letztlich ist es für mich vermeidbarer Lärm, die fehlende Rücksichtname finde ich asozial und Nuttenschuhe gehören auf den Index. Ich muss mich manchmal echt zusammenreißen, dass ich nicht ausfällig werde.
Ein Treppenhaus ist zur normalen Benutzung gedacht. Hierzu gehört auch die Benutzung mit normalem Schuhwerk. Keiner muss dem Ansinnen des Nachbarn folge leisten. Diese Benutzung des Treppenhauses gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch. Allerdings ist in einem Mehrfamilienhaus immer gegenseitige Rücksichtnahme oberstes Gebot, allerdings nicht außerhalb normaler Normen. Sie müssen das hier geforderte nicht mitmachen. Ich hoffe, das Ehepaar ist nicht der Vermieter. Ansonsten, wenden Sie sich an Ihren Vermieter in dieser Angelegenheit. MfG
Nein muss Person A natürlich nicht. Ab 7:00h und bis 13:00h sowie von 15:00h bis 22:00h (Mittags und Nachtruhe, Ausnahme Sonntags) darf im eigenen Haus angemessene Lautstärke herrschen, d.h. wenn man eben im obersten Stock wohnt und mit solchen Schuhen zur Arbeit oder sonst wohin geht, geht man damit halt durch den Flur.
Alles andere wäre wiederum ein Eingriff in die Privatsphäre von Person A.
Darf nun der Fragesteller nur noch zu bestimmten Zeiten das Treppenhaus frequentieren?