Wieviel Platz vor meiner Wohnungstür steht mir zu?

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Meine Nachbarin nutzt den Hausflur als Abstellkammer.

Das ist verboten.Der Vermieter hat auch die Verpflichtung gegenüber jedem der das Hausgrundstück betritt, erforderliche Vorkehrungen zu dessen Schutz zu treffen. Gefahrenquellen (Hauszugänge, Treppenhaus, Gemeinschaftsräume) hat er zu beseitigen. ( OLG Koblenz WM 97, 50) Verletzt der Vermieter schuldhaft seine Sorgfaltspflichten, macht er sich schadenersatzpflichtig. Gerichte stellen hohe Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Vermieters. (siehe hierzu auch BGH NJW 52, 1050 ; WM 70, 43)

Auch falls in der Hausordnung etwas anderes vereinbart ist, hat die Verkehrssicherungspflicht des Vermieters eine höhere Priorität.

Ausnahme:

Mieter dürfen eine Fußmatte vor ihrer Wohnungseingangstür auslegen und Schuhe darauf abstellen ( OLG Hamm WM 88, 413 ; LG Berlin MM 91, 536)

Gar keiner. Denn der hausflur ist eben kein Abstellraum, weder für dich noch deinen nachbarn, sondern eben der hausflur und als solcher gehört er nicht zu eurer Mietwohnung.

Informiere den vermieter und bitte ihn um Abhilfe, wenn dich das beim freien Zutritt zu deiner Wohnung tatsächlich behindert. Ansonsten sollte es dir eigentlich egal sein und du dich nicht vom neid zerfressen lassen.

Yentl51  26.04.2014, 10:07

Also mir wäre es nicht egal, wenn mein Fluchtweg behindert würde.............ich gönne meinen Nachbarn alles und bin kein Korinthenkacker, aber Grenzen muss es schon geb en.

Wie denn nun, handelt es sich um eine Haustüre oder eine Wohnungseingangstüre. Bei letzterer muss der Hausflur völlig frei sein. Ausnahmen sind Kinderwagen, wenn diese kurzfristig abgestellt werden und da muss ein Fluchtweg von min. 8o cm Breite durchgängig frei sein.

Andernfalls kann man das dem Vermieter oder wenn das nicht abhilft, der Feuerwehr melden.

Eigentlich darf da nichts stehen und wenn dann darf es andere nicht behindern und auch aus Brandschutzgründen

Der Hausflur darf gar nicht als Abstellkammer genutzt werden, deshalb kann man Dir da auch keine Platzgröße nennen. Der Vermieter hat das zu regeln. Es spricht nichts dagegen, dass man z.B. Kinderwagen dort abstellt, oder Rollatoren. Auch ein Schuhschränkchen oder ähnliches ist nach Absprache möglich oder ein kleines Bodenschuhregal. Aber sonst nichts. Es darf keinesfalls eine mögliche Flucht behindern.