Zu viel Geld in der Kasse! Muss ich den Betrag zahlen?

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Ich schliesse mich den schon gemachten Aussagen an und gebe Dir auch diesen Link, den Du sorgfältig studieren solltest:

http://de.wikipedia.org/wiki/Manko

Danach schuldest Du Deiner AG sehr wohl die Kassenüberschüsse, wenn sie umgekehrt auch die Fehlbeträge übernimmt:

"Mankogeld erhielten beispielsweise Kassierer, insbesondere bei öffentlichen Kassen. An Kassierer bei öffentlichen Kassen wurden in den 1990er Jahren keine Mankogelder mehr ausgezahlt. Seit diesem Zeitpunkt glich der Arbeitgeber eventuelle Mankobeträge aus. Im Gegenzug dazu kassierte der Arbeitgeber auch eventuelle positive Mankobeträge."

Du kannst das hier aus dem Beispiel des öffentlichen AG schliessen, der mit der Übernahme des Risikos eben auch die Möglichkeit des Gewinns übernommen hat.

Und das ist immer dann der Fall, wenn Dir für das Mankorisiko im Arbeitsvertrag kein gesonderter Ausgleich als Lohnzuschlag gewährt wird. Ausserdem musst Du ausschliesslich Zugriff auf die Kasse haben (Schlüssel!), wenn Du das Mankorisiko tragen sollst. Wenn zweie in die Kasse greifen können, war's das schon!

Sofern Du einen solchen nicht hast, darfst Du also zur Zeit den Überschuss nicht behalten, kannst sie aber auch auf dem nächsten Fehlbetrag sitzen lassen.

Merke: Recht gilt immer für BEIDE Seiten!

Ich weis ja nicht von wie viel du redest, aber ich würde mal sagen das es nicht gerecht ist. Man kann zwar nicht mehr nachvollziehen welchem Kunden du dann zu wenig zurück gegeben hast, sich dann aber das doppelte "einstecken" (was sie ja dann irgend wie macht) ist meiner Meinung nicht okay

Wenn zu wenig Geld in der Kasse ist klar dann kann sie das schon verlangen.

Es geht um kleinste Beträge, 2-3€. Aber mit 7€ die Stunde tut das schon weh :(

IsabelleFEE  20.05.2012, 13:20

Also ich habe auch schon mal an ner Kasse gearbeitet und bei mir war auch mal 1-2 Euro mehr als es eigentlich sein sollte und da musste ich die 1-2 Euro nicht zusätzlich begleichen. Ich kann dir zwar nicht sagen auf was für Grundlagen bzw. Gesetze du dich beruhen kannst. Aber wie gesagt ich finde das nicht in Ordnung und würde vielleicht mal schauen dann du einen anderen 400 Euro Job findest.

Der Kunde ist ja auch irgend wie dazu verpflichtet das Wechselgeld nach zu zählen. Was bei einigen Geschäften sogar an der Kasse steht.

Oh, hoppla. Haben Sie einen Mankoausgleich in ihrem Arbeitsvertrag? Dann müssen Sie Beträge, die zu wenig in der Kasse sind ausgleichen. Haben Sie keinen Mankoausgleich (sprich extra Geld) in Ihrem Vertrag vereinbart ist es das Vergnügen ihrer Chefin, das ist unternehmerisches Risiko.

Selbstredend ist es völlig illegal, wenn sie ein zu viel in der Kasse noch mal nachzahlen müssen. Dazu sind Sie nicht verpflichtet.

Leider gibt es dazu keinen Gesetzestext. Es ist einfach zu abstrus, so etwas zu verlangen.

Aber holla

das ist nicht rechtend.

Eine Verkäuferin, die für die Fehlbestände in der Kasse haftbar gemacht werden kann, hat dies im Arbeitsvertrag vermerkt und bekommt ein entsprechend höheres Gehalt,

Aber selbst dann darf das was zu viel ist nicht behalten werden.

Man nennt es Manko Klausel glaube ich.