Muß ich als Verkäuferin die Lottostrafe zahlen wenn ich an Minderjährige verkauft habe

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Sauerfleisch!

Was steht zum Thema Arbeitnehmerhaftung im Arbeitsvertrag? Gibt es da Höchstberäge oder Quotenaufteilung?

Ist nichts Weiteres geregelt und ist der Schaden durch Dein alleiniges Verschulden zu Stande gekommen, greift § 254 BGB nicht und Du wirst in den sauren Apfel beißen müssen.

Versuche doch mit der Chefin über eine Aufteilung zumindest zu verhandeln.

Sauerfleisch 
Beitragsersteller
 26.10.2012, 22:00

Danke das ist eine Hilfreiche Antwort.In meinem Arbeitsvertrag ist soetwas nicht aufgeführt . Am Dienstag bekommt meine Chefin die Lottoabrechnung , mal sehen was Sie dann zu mir sagt .

Der ArbN kann für Schäden haftbar gemacht werden, die er dem ArbG durch (grob) fahrlässiges Verhalten zugefügt hat. Davon kann man hier uU ausgehen, da die Frage nach einem Ausweis unterlassen wurde. Es könnte also rechtens sein, dass die entgangene Provision vom ArbN ersetzt werden muss.

Ich würde versuchen, das über deine Haftpflicht-Versicherung zu regeln. Das ist sicher am Wenigsten Aufwand und für solche Fälle hat man sie ja auch.

Sauerfleisch 
Beitragsersteller
 24.10.2012, 22:04

Leider übernimmt das Keine Versicherung.

Maximilian112  24.10.2012, 22:01

Das wird wohl keine Haftpflicht bezahlen.

Oje. kenne die gestzeslage nicht...denk Glücksspiele ab 18 j. Lotteriespiele ab 14 od. 16 J. erlaubt. WIE würde es rechtlich aussehn? Müßtest du von jedem den Ausweis verlangen? Was wäre, wenn ich ein Kind, angenommen 14 j. schicke um Lootoschein aufzugebn? Brauchst du dann eine Unterschrift? Sag, wie a lt war der testkäufer? Sorry, mein Tipp wäre klick dich durchs Netz durch...um pro/kontra zu bekommen. Fast alle gesetze haben ein schlupfloch...leider binden s uns das nicht auf die Nase. Viel glück lg

Sauerfleisch 
Beitragsersteller
 24.10.2012, 22:07

Lotto unter 18 ist general verboten.Mußt genau darauf achten.

calahonda1965  24.10.2012, 22:09
@Sauerfleisch

@ Frau Sauerfleisch, "generell". Hier fängt es schon an :-)

Sauerfleisch 
Beitragsersteller
 24.10.2012, 22:17
@calahonda1965

Das hilft mir jetzt am wenigstens weiter!!

Liebe Frau Sauerfleisch ! Zumindest wäre es gerecht. Die Vorgaben sind eindeutig, nicht dran gehalten, also Konsequenzen. Wieso sollte es in diesem Falle noch verschiedene Meinungen geben.

Sauerfleisch 
Beitragsersteller
 24.10.2012, 22:10

Ich wollte lediglich wissen ob es Rechtens ist das ich von meinem wenigen Gehalt die hohe Strafe bezahlen muß.Mehr nicht.