Muss ich Kassendifferenz ausgleichen?
Hallo, ich arbeite in einem fast Food Restaurant und habe gestern in meiner Kasse -28 Euro nun gehabt , kann zwar nicht erklären aber egal, mein schichtleiter meinte ich muss es nun ausgleichen , wenn wir ein Plus in der Kasse haben müssen dürfen es nicht behalten. Aber ein Minus müssen wir ausgleichen, sehe ich nicht ein. 30 Euro sind für mich viel Geld. Könnt ihr mir bitte sagen wie ich vorgehen soll ?ich meine es war sehr viel zu tun gestern und in dem Stress kann ja passieren, dass man bisschen zu viel rausgibt , habe zwar nicht mit Absicht so gehandelt dennoch passiert das sehr sehr selten , dass man solche Differenzen hat. Ich danke euch
7 Antworten
kann zwar nicht erklären aber egal, mein schichtleiter meinte ich muss es nun ausgleichen
Wenn das so im Vertrag vorgesehen ist, dann ist das auch vollkommen rechtens. Du hast bei Dienstantritt eine "stimmende" Kasse übergeben bekommen. Es liegt in Deiner Verantwortung am Ende der Schicht auch wieder eine "stimmende" Kasse abzugeben. Fehlt dort Geld, dann ist das Deine persönliche Verantwortung und Du musst es ersetzen.
sehe ich nicht ein.
Das interessiert aber nicht.
in dem Stress kann ja passieren, dass man bisschen zu viel rausgibt
Ja, aber dann muss man da auch persönlich für geradestehen, sprich: Das Geld ersetzen. So ist das nun einmal.
wenn wir ein Plus in der Kasse haben müssen dürfen es nicht behalten
Das ist ja wieder eine ganz andere Sache. Wenn man Euch das erlauben würde, dann würde das dazu führen, dass Ihr einen persönlichen Vorteil davon hättet, wenn Ihr die Kunden "besch*isst" und denen absichtlich zu viel abzieht oder zu wenig Wechselgeld herausgebt um Euch zu bereichern.
Zu viel Geld in der Kasse, ist ebenfalls ein Warnsignal. Da könnte der Kassierer ja nur darauf warten, das heraus nehmen zu können.
Wenn das so im Vertrag vorgesehen ist, dann ist das auch vollkommen rechtens.
Das alleine reicht nicht!
Die Haftung des Arbeitnehmers ist aber nur dann zulässig, wenn es auch ein vertraglich vereinbartes Mankogeld durch den Arbeitgeber in angemessener Höhe geht.
Ohne Zahlung eines Mankogeldes ist der Arbeitnehmer nur zum Ausgleich verpflichtet, wenn das Minus durch grobe Fahrlässigkeit oder durch Vorsatz entstanden ist.
Zum Ausgleich einer Kassendifferenz bist Du nur dann verpflichtet, wenn der Arbeitgeber Dir mit dem Entgelt ein angemessenes "Mankogeld" für solche Fälle zahlt und er Dir nachweisen kann, dass alleine Du für diese Differenz verantwortlich bist.
Ohne diese Voraussetzung eines Mankogeldes muss ein Arbeitnehmer eine Kassendifferenz nur dann ausgleichen, wenn der Arbeitgeber ihm grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisen kann.
Nachtrag:
Umfangreiche Informationen zu diesem Thema findest Du (neben dem in der Antwort von ArniD genannten Link) besonders bei "Hensche": https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsvertrag_Allgemeine-Geschaeftsbedingungen_AGB_Mankoabrede.html .
Das kommt auf deinen Vertrag an. Wenn du extra ein "Mankogeld" erhältst, kann es sein, dass du daraus die Kassendifferenz begleichen musst. Sonst kann der Unternehmer das nicht verlangen. Das ist SEIN unternehmerisches Risiko. Er kann dir nur eine Abmahnung erteilen, und dich vom Kassendienst ausschließen.
Der Chef kann den Minderbetrag nur geltend machen, wenn er Dir eine mittlere Fahrlässigkeit nachweisen kann.
Das dürfte schwer sein.
Ansonsten mal hier nachlesen:
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine, dass eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag stehen müsste. Auf jeden Fall ist es üblich, dass bei Differenzen in der Kasse der betroffene Kassierer den Betrag ausgleicht.
eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag stehen müsste
Das alleine reicht nicht!
Die Haftung des Arbeitnehmers ist aber nur dann zulässig, wenn es auch ein vertraglich vereinbartes Mankogeld durch den Arbeitgeber in angemessener Höhe geht.
Ohne Zahlung eines Mankogeldes ist der Arbeitnehmer nur zum Ausgleich verpflichtet, wenn das Minus durch grobe Fahrlässigkeit oder durch Vorsatz entstanden ist.