Muss ich wirklich Kassen und Inventurdifferenzen bezahlen?
Guten Tag,
Ich war jetzt längere zeit bei einen Arbeitgeber beschäftigt, bei dem ich jetzt gekündigt habe und wo anders anfange. In Meinen Vertrag steht gar nichts davon, dass ich Differenzen ausgleichen muss. Es steht zwar was von Innerbetrieblichen Regelungen drin, jedoch habe ich auf mehrmaligen nachfragen beim Arbeitsbeginn keine ausgehändigt bekommen oder wenigstens erklärt bekommen, was ich alles darunter zu verstehen habe. Habe als Zeugin unsere ehemaligen Bezirksleiter und einer ehemaligen Angestellt-in, die mit mir im Raum waren. Also fangen wir erst mal mit der Kassen Differenz an. Wir haben laut Kassenbuch im Oktober z.b. 50€ im minus. Jedoch sind am 1.09 am Tagesabschluss 25€ plus, da eine 1€ rolle am 31.08 nicht mitgezählt wurde. Deswegen wäre es doch nur 25€ minus, aber die soll ich alleine zahlen! Dabei Haben mir EINE Kasse, da wo meine Chefin, eine 400€ Kraft und ich bedienen. Es geht der an der Kasse, der gerade in der nähe ist, also kann es sein das jetzt die 400€ Kraft dran ist und kurze zeit später ich und dann wieder Sie. Wir haben unterschiedliche Login nummern, aber nur eine Kasseneinlage. Darum kann man eigentlich nicht nachvollziehen wer die Differenz. gemacht hat. Muss ich trotzdem zahlen?
Bei uns ist am ende des Monats eine Inventur und es wurde mir schon angedeutet, das ich auch teil haftbar bin, jedoch sehe ich aus vielen gründen nicht ein, dafür aufzukommen. Meine Cheffin gibt bei Lieferscheinen alles ein als wäre es dar, ohne zu Kontrollieren und Leergut wir auch nur dem Fahrer anvertraut und wird so hingenommen. Außerdem ist uns vor 2 Monaten die Kasse mehrere Wochenlang täglich abgestürzt und wurde von der Zentrale ausgetauscht usw. und einmal ist eine Kasse so dermaßen beschädigt worden, das die Festplatte nicht mehr ausgelesen werden konnte. Dann soll ich für Differnezen aufkommen? Meint ihr die haben eine Chance das vor Gericht durchzubekommen?
MFG Paul
9 Antworten
red emit der Bezirksleitung, vielleicht könnt ihr was regeln, ansonsten würd ich rechtliche Schritte einleiten und zumindest mal mit nem Anwalt darüber reden, ob das Sinn macht!
Wenn drei Leute Zugriff auf die Kasse haben,kann man dich nicht allein für ein Manko in der Kasse haftbar machen.Das Gleiche gilt für die Inventurdifferenz,die unter den geschilderten Umständen nicht außergewöhnlich ist.
Sollte dir etwas vom Gehalt abgezogen werden,beantrage beim Arbeitsgericht,dass man den Ex-Arbeitgeber zur Restzahlung deines Gehaltes verklagen möge.Das geht auch ohne Anwalt.
Aber du kannst dich natürlich auch an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Da hast Du sicherlich Chancen, wenn Du für alles Zeugen aufführen kannst. Wende Dich mal an einen Anwalt!
Wie wird das denn generell gehandhabt? Also bist du da eine Ausnahme, oder müssen andere auch Kassendifferenzen bezahlen?
Prinzipiell bestünde die Möglichkeit, dass du das bezahlen musst, nämlich dann, wenn du einen besonderen Aufschlag auf den Lohn bekommst, der sozusagen als Versicherung fungiert. Das Ganze nennt sich Mankogeld.
Allerdings ist dein Fall ein bisschen verworren, grade deswegen, weil die Kasse von allen bedient wird und du als einziger bezahlen sollst usw. An deiner Stelle würde ich mir da professionellen Rat von einem Anwalt holen.
Da Du ja bereits gekündigt hast, ist das sonst daraus mögliche Problem weg. Also wehre Dich mit allen gebotenen Mitteln gegen das Verlangen des ncoh, oder gehabten AG´s. Eigentlich müsstest Du vor jeden AG-Richter Recht bekommen.
Ob Du das aber ohne REA schaffst ??? Aber da könnte ein Beratungsschein und ggf. PKH, welche aber nur ein REA beantragen kann, hilfreich sein.