Wenn eine differenz in der kasse besteht muss ich die aus meinem eigenen geldbeutel zahlen?
Ich hab nen job bei ner tankstelle und naja es war so, die einarbeitungszeit wurde nicht bezahlt. Ich hab dort quasi kostenlos gearbeitet, man sagte mir am anfang die einarbeitungszeit ist unterschiedlich lang, je besser ich bin desto schneller ist die einarbeitungszeit. Naja nun ist es auch so das ich an der kasse arbeiten muss aber sollte ich dem kunden mal zuviel rausgeben dann muss ich das selbst bezahlen. Das heißt etwas kostet 20,99€ und ich kassiere nur 20€ ab vergesse die 99cent muss ich das aus eigener tasche bezahlen, erlich gesagt habe ich davon noch nie was gehört. Das wäre genauso wie wenn einem elektriker die glühbirne aus der hand fällt weil die leiter gewackelt hat und er die glühbirne selbst bezahlen muss. Das ist doch nicht rechtens oder tatsächlich doch?
5 Antworten
Doch, das ist natürlich rechtens. Die Kasse wird dir übergeben und du bist dafür verantwortlich das sie hinterher stimmt. Schaffst du das nicht ist das der falsche Job für dich.
Wie oben geschrieben. Das hindert aber nicht die Firmen daran die Glühbirne auch zu verlangen. Ich musste in der Leerzeit eine Waschmaschine tragen. Ich habe mehrmals gesagt, dass mir das zu schwer ist (war eine schwere Miele). Trotzdem musste ich sie tragen. Sie ist mir dann auch ausgerutscht und ich musste die Hälfte bezahlen. (Bei 300 DM Lohn, etwa 700 DM)
Eine Glühbirne und eine Kasse mit bargeld sind 2 unterschiedliche Dinge. Wenn in der Kasse eine Differenz von 50€ sind könnte man ja auch auf die Idee kommen das du das Geld geklaut hast. Eine runtergefallene Birne klaut man eher selten.
In der Regel ist es so üblich, dass Leute an der Kasse die Differenz aus eigener Tasche zahlen müssen. Damit will man verhindern, dass sich die Kassierer was in die Tasche stecken. Wenn einem Elektriker die Glühbirne aus der Hand fällt, dann muss er nichts zahlen, weil es nicht grob fahrlässig war. Hat er einen Kasten Bier getrunken und schmeisst dann die Glühbirne runter, wird er sie auch zahlen müssen. In Deinem Fall muss aber im Arbeitsvertrag stehen, dass Du die Differenz zahlen musst. Dann ist es rechtens.
das können unternehmen durchaus in den vertrag schreiben.
es können ja mal nicht 99 cent sein, sondern 30 euro.
Wenn man im Einzelhandel arbeitet (zB Supermarkt, Tankstelle etc.), dann hat man als Kassierer/in mit dem Geld des Arbeitgebers (AG) zutun. Da es normal ist, dass hier und da kleine Differenzen in der Kasse entstehen (sowohl positive als auch negative) gibt es das sog. Mankogeld. Zum normalen Lohn des Arbeitnehmers (AN) kommt nochmal ein Betrag zwischen 20 und 200 EUR (je nach Art des Einzelhandels). Diesen Betrag bekommt der AN normal mit dem Lohn ausgezahlt. Hat er dann ein Minus in der Kasse, so muss der AN das Geld in die Kasse legen, da er ja eine Mankogeldzahlung bekommt. Erreicht das Minus einen Wert, der HÖHER als das gezahlte Mankogeld ist, so muss der AN nur das bezahlen, was er auch an Mankogeld bekommt.
Der klassische Fall (ist zufällig so) sind Tankstellen. Viele AG zahlen kein Mankogeld und fordern dann, wenn es zu einem Kassenminus kommt, das Geld vom AN. Ein Kassenminus kann in diesem Bereich zwischen 1 Cent und 5 EUR liegen - selten ist es mehr. Selbst wenn es aber Beträge sind, die einen Rahmen von 50 oder mehr Euro sprengen, so muss der AN diese nicht bezahlen. Im Arbeitsrecht gilt nämlich, dass der AG dem AN diese Fahrlässigkeit, die zum Verlust des Geldes führte, nachweisen muss. Das kann er in der Regel nicht. Ferner hat der AG nicht das Recht den Lohn mit einem Kassenminus zu verrechnen. Einmal, weil dies steuerrechtlich problematisch ist - je nachdem in welcher Entgeltart (Brutto/Netto etc.) der Lohn einbehalten wird und auch weil es rechtswidrig ist den Lohn des AN aufzurechnen. Die Aufrechnung bei Lohn ist regelmäßig unzulässig. Wenn ein AG also keine Mankozahlung leistet, dann darf er eindeutig NICHT den Lohn des AN mit einer Kassendifferenz verrechnen. Der AG muss zu dem, wenn er einen Schaden geltendmachen möchte, beweisen, dass der AN diesen mindestens grob fahrlässig verursacht hat. Dazu muss er darlegen, dass es ein echtes und tatsächliches Kassenminus gibt. Ein echtes und tatsächliches Kassenminus ist gegeben, wenn eine Differenz NICHT auf eine nicht erfolgte Umbuchung zurückzuführen ist. Wenn man also eine Ware zurücknimmt und vergisst ein Storno zu machen, dann ist dies kein tatsächliche sondern nur eine rechnerische Differenz.
http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20120304133541AAbDK73
Wo wackelt die Leiter beim Kassieren und warum ist es nicht machbar korrekt zu arbeiten? Dass Du das schon vorher in Frage stellst, lässt schon Rückschlüsse auf Deine Arbeitsweise zu.
Und warum bezahlt der elektriker dann nicht die glühbirne?