Zu Unrecht erhaltene Waisenrente zurückzahlen?
Hallo,
Ich bekam heute ein Schreiben von der Knappschaft. Darin steht grob, dass ich zwischen dem Zeitraum des 01.12.15 und 31.05.16 zu Unrecht meine Waisenrente zugesprochen bekommen habe. Das bedeutet, ich müsste eine Summe von 1.495 Euro etwa zurückzahlen. Ich könnte Widerspruch einlegen, aber dass hat keinen Zweck denke ich da ich schon über 27 bin. Ich bekam auch wieder einen Bogen zum ausfüllen mit bei gegeben wenn ich noch einmal meinen Antrag stellen möchte.
Es stand nur in dem Brief, dass ich die Summe auch gleich bezahlen kann, damit das Thema vom Tisch ist. Da ich aktuell nicht soviel verdiene und erst ab September eine neue Arbeit beginne, kann ich die Summe sicher nicht auf einmal zurück zahlen.
Die Rente habe ich nicht "erschlichen". Ein Mitarbeiter hat einfach den neuen Antrag, den ich im November 2015 gestellt hatte, einfach scheinbar durchgewunken sodass ich bis 31.05.16 meine Rente erhalten hatte. Im Mai 2016 erhielt ich ein Schreiben, dass meine Waisenrente wegfällt, daraufhin hab ich einen neuen Antrag erstellt, weil ich ab September eine Ausbildung beginne und über diesen wurde nun heute mit dem Schreiben entschieden.
Heute habe ich keinen mehr dort erreichen können. Lässt sich die Knappschaft auf Ratenzahlung ein? Möchte mich damit nicht mehr befassen und das ganze einfach zurückzahlen.
3 Antworten
Bestimmt lassen die sich darauf ein. Sprich ganz ruhig mit dem Sachbearbeiter!
Ja, die Rentenversicherung wird sich auf eine Ratenzahlung einlassen.
Schicke ihnen eine schriftliche Mitteilung, dass du eine Ratenzahlung möchtest und biete auch gleich die Höhe für eine monatliche Rate an.
Waisenrenten über das 18. Lebensjahr hinaus müssen bestimmte Vorraussetzungen erfüllen, fallen Sie weg, musst du die DRV/Knappschaft informieren. Du hast also auch eine Informationspflicht.
Dass man dir versehentlich eine Rente zugesprochen hat kannst du ja nicht ahnen. Deshalb musst du dafür nicht geradestehen.
falls du mich meinst, ich gehe einfach mal davon aus da ich keine andere Wahl habe.
das stimmt, aber da ich die Leistung in Anspruch genommen habe, wurde sie mir trotzdem unrechtmäßig zugesprochen und daher bleibt mir nix anderes übrig das ganze Zurückzuzahlen
Das glaube ich nicht, du kannst nicht wissen, dass dir zu unrecht die Rente zugesprochen worden ist.
Den Fehler hast nicht du gemacht, man versucht nur dir den Schaden in die Schuhe zu schieben.
es steht in jedem Bescheid, dass der Rentenbezieher verpflichtet ist, eine Änderung der Schul-oder Berufsausbildung zu melden. Daher wusste der Fragesteller sehr wohl, dass die Rente zu Unrecht bezogen wurde!
Quelle für die Behauptung?