Riester Rente Verwaltungskosten / Abschlusskosten bei Beitragsfreistellung (Generali)?

4 Antworten

HAllo,

geh zu einem Makler, der bereit ist, die Kostenfrage für deinen Vertarg zu ebrechnen, das geht aus deinen Unterlagen hervor.

Jeder Rentenvertrag hat laufende Kosten, bei Riester kommen noch Kosten für die Verarbeitung der jhrlichen Zulagen hinzu.

Es gibt Gesellschaften, die haben mehr Kosten und Gesellschaften die haben weniger Kosten. Du wirst deinen Vertrag bei der Generali/Volksfürsorge Agentur gekauft haben. Die hat dir nicht die kosten- frage erläutert, schon gar nicht im Markt verglichen.

Denke daran, du hast noch einen guten Garantiezins und die Garantie die Zulagen in der Zukunft und weitere Zulagen für Kinder dem Vertrag gutschreiben zu lassen.

Die Kosten werden deinen Vertrag nicht verzehren, ein beitragsfreier vertrag hat andere Kosten. Auf schriftliche Anforderung an die Generali solltest du auch eine schriftliche Antwort über die Kosten deines vertrages bekommen.

Beste Grüße

Dickie59

Hallo YKMN85,

die Riester-Rente wurde aufgelegt, da es immer mehr Rentner gibt und diesen immer weniger Beitragszahlern in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) gegenüber stehen. Die staatliche Förderung die du in der Riester-Rente erhalten kannst, soll die ab 2011 geplante schrittweise Absenkung des Nettostandard-Rentenniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung kompensieren.

Deine Versicherung ist dazu verpflichtet, dir für zertifizierte Altersvorsorgeverträge wie der Riester-Rente einen detaillierten Kostenausweis in der Bescheinigung § 92 EStG zur Verfügung zu stellen. Dieser Kostenausweis wird normalerweise zum Jahresbeginn für das vorangegangene Jahr mit deinen Riester-Zulageninformationen versendet.

Durch die Bescheinigung § 92 EStG ist für dich so auch ersichtlich, dass die Summe deiner Einzahlungen inkl. Zulagen höher ist als dein aktueller Vertragsstand. Dass die Summe deiner Einzahlungen inkl. Zulagen höher ist, als dein aktueller Vertragsstand, hängt damit zusammen, dass zu Beginn einer Riester-Rente einmalige Kosten für den Abschluss und die Einrichtung des Vertrages entstehen, sowie laufende Verwaltungskosten.

Die Abschluss- und Vertriebskosten dürfen seit 2005 aufgrund gesetzlicher Vorgaben auf die ersten 5 Jahre verteilt werden, vorausgesetzt, dass sich dein Beitrag nicht erhöht. Deshalb steigt in den ersten Jahren das gebildete Kapital nicht so stark; es ist meist niedriger als die eingezahlten Beiträge, da die Kosten die bisher erwirtschafteten Gewinne deiner Versicherung übersteigen. Je länger dein Vertrag läuft, umso stärker macht sich die Zinsentwicklung bemerkbar.

Für eingehenden Zulagen und Beitragserhöhungen werden die Kosten wieder für 5 Jahre fällig. Deshalb sind die Abschluss- und Vertriebskosten auch weiterhin in deiner Bescheinigung § 92 EStG ersichtlich.

Vor Vertragsabschluss muss deine Versicherung die Zusicherung geben, dass zum Beginn deiner Rentenzahlung zumindest die eingezahlten Beiträge inklusive aller Zulagen zur Verfügung stehen. Deshalb kann es dir nicht passieren, dass die Kosten deine eingezahlten Beiträge bis zum Beginn der Rentenzahlung auffressen. Durch die Überschussbeteiligung, deren künftige Entwicklung die Versicherung noch nicht garantieren kann, kann sich die Leistung zum Rentenbeginn dann noch erhöhen.

Um zu beurteilen, ob der Abschluss deiner Riester-Rente die richtige Entscheidung war, kannst du das Kapital betrachten, welches zum Ende der Aufschubdauer für die Verrentung zur Verfügung steht. Dieses Kapital verglichen mit den bis zum Ablauf gezahlten Beiträgen zeigt dir, ob du zu diesem Zeitpunkt eine positive Entwicklung hast. Hierzu kommen dann noch die voraussichtlichen Leistungen aus der Überschussbeteiligung und die künftigen Zulagen. Zusätzlich können die steuerlichen Vorteile im Rahmen der Einkommensteuererklärung die Rentabilität des Vertrags positiv beeinflussen.

Die Abschluss- und Vertriebskosten sowie die Verwaltungskosten werden anhand deiner Beiträge und auch dein bereits gebildetes Kapital errechnet. Dass bedeutet für dich, dass ein Teil der Kosten auch nach Beitragsfreistellung noch fällig werden kann. In deinem Antrag, welchen du zu Versicherungsbeginn erhalten hast, sind die Kosten deiner Versicherung aufgeführt. Hier kannst du auch nachlesen, ob für eine Beitragsfreistellung zusätzliche Kosten für dich anfallen.

Ich hoffe, meine Informationen helfen dir weiter,
Viele Grüße, Angie vom Allianz Hilft Team

Das hat mit dem was du vermutest so rein gar nix zu tun.

Die Abschlusskosten sind im groben die anfallenden Verwaltungskosten für die Einrichtung des Vertrags plus die Provision für den Vertreter. Diese Kosten sind eben über die ersten 5 Jahre verteilt und schmälern da den Ertrag, weil die eben erst durch die Beiträge bezahlt werden müssen.

Ab dem 6. Jahr gehen quasi die kompletten Beiträge in den vertrag und werden angesammelt.

Wenn du jetzt den Vertrag beitragsfrei stellst, dann fließen eben keine Beiträge mehr rein. Kosten sind da keine mehr drauf. Das Kapital, das da rumliegt verzinst sich eben zum angegebenen Zinssatz weiter. Ist dann eben wie ein Bankkonto (mehr oder weniger).

YKMN85 
Beitragsersteller
 24.05.2016, 10:21

Zunächst mal vielen Dank. Aber 2007 + 5 Jahre wäre ja 2012. Sollten dann nicht seit 2013 bereits keine Kosten mehr für Punkt (5) anfallen?

"Ab dem 6. Jahr gehen quasi die kompletten Beiträge in den vertrag und werden angesammelt."

qugart  24.05.2016, 10:27
@YKMN85

Sollte so sein. Da müsste man sich aber den Vertrag und auch die Bescheinung mal genau anschauen.

Denn, auch wenn der Vertrag schon länger läuft, die Abschlusskosten sind ja angefallen. Und ob die jetzt da wirklich jedes Jahr abgezogen werden kann man nicht sagen. Möglich, dass da eben die Kosten kumuliert draufstehen.

YKMN85 
Beitragsersteller
 24.05.2016, 10:49
@qugart

Du hast recht, lesen bildet... .: (1) [...]verteilen wir in gleichmäßigen Jahresbeiträgen über einen Zeitraum von mind. 5 Jahren, aber nicht länger als bis zum vereinbarten Rentenbeginn."

Die Frage ist, wie hoch sind/waren die Vertriebs- und Abschlusskosten. Diese sind in meinem Versicherungsschein nicht aufgeführt.

qugart  24.05.2016, 10:55
@YKMN85

Die mussten damals noch nicht ausgewiesen werden (wenn mich nicht alles täuscht). Möglich dass da was in den Unterlagen steht, die du damals erhalten hast. So richtig Auskunft wirst du da aber nicht bekommen.

Ist aber eigentlich auch egal. Es ändert sich ja nix an der Situation wenn du die Höhe kennst.

YKMN85 
Beitragsersteller
 24.05.2016, 11:04
@qugart

Du hattest geschrieben, das da keine Kosten mehr drauf kommen nach Beitragsfreistellung.

Bedeutet dies, dass ich dann mein Kaptial zwar nicht mehr vergrößere (außer durch Zinsen), aber es umgekehrt auch nicht komplett leer geräumt wird durch die Verwaltungs- Abschlusskosten?

Dann wäre dass für mich eine passable und auch wahrscheinlich die kosten-effizienteste Lösung. 

Danke dir nochmal!

qugart  24.05.2016, 11:11
@YKMN85

Wie jeder andere Versicherungsvertrag auch. Beitragsfrei stellen und gut is.

Eine Option wäre auch das Übertragen des Kapitals auf eine andere Riesterart. Fondsgeschichten sind da deutlich günstiger, was die Kosten betrifft. Evtl wäre auch ein Wohnriester brauchbar, wenn mal ein Darlehen für Wohnraum gebraucht wird. Aber das sollte man sich auch durchrechnen lassen.

Was da aber immer kommt sind neue Abschlusskosten. Das ist nun mal so.

Riester ist jetzt per se nicht immer gut aber auch nicht immer schlecht. Muss eben zur jeweiligen Situation passen.

verreisterNutzer  24.05.2016, 14:05
@qugart

Evtl wäre auch ein Wohnriester brauchbar, wenn mal ein Darlehen für Wohnraum gebraucht wird.

... Nämlich dann wenn man den Kunden mit allen Mitteln ins Verderben laufen lassen will.

Oder kann der Kunden so weit im vorraus planen, das er genau weiß, dass bis zum Renteneintritt keine Riesterschädliche Situation eintritt?

Dazu kommt noch, dass der Kunde seine konvetionelle- oder fondsgebundene Riesterrente ebenso für die Schaffung oder den Erwerb von selbstgenutzem Wohneigentum verwenden kann. Es ist dabei unbedingt auf die viktive Verzinsung von 2% p.A. hinzuweisen die mit dem eintritt ins Rentenalter fällig wird.

Aber nun mal ehrlich... Du weist den Kunden auf zusätzliche Abschlussgebühren bei Produktwechsel hin und willst ihm ernstahft ein schlechteres , wenn nicht sogar gesetzeswiederiges* Produkt (unter anderem auch wegen der weitaus schlechteren Verzinsung) anbieten?

Für welche Bausparkasse arbeitest Du?

*ich behaupte dass Wohnriester in wenigen Jahren vor dem Bundesverfassungsgericht klandet. Dann nämlich wenn sich die ruinierten Existenzen durch Wohnriester häufen. Die bei Finanzierung ihrer Immobilie nich daran gedacht haben das eine Ehe nicht zwangsläufig ein leben lang hält und eine Trennung vom Ehepartner mit ziemlicher sicherheit die Aufgabe des Traums vom eigenen Haus bedeutet. Von Wohnortwechseln aus beruflichen Gründen mal ganz zu schweigen, die dazu führen, dass die angeschaffte Immobilie durch eine andere ersetzt werden muss um nicht die gesamte Förderung zu verlieren.

Bedeutet dies dann, dass die Verwaltungskosten nach und nach mein erspartes Kapital auffressen?

ja, so ist das bei der riester-rente und bei allen anderen geldanlagemöglichkeiten, die verwaltungskosten beinhalten... steht im vertrag, hast du unterschrieben!